BRAKEL. Die Polizei im Kreis Höxter erinnert daran, dass das Führen von E-Scootern erst ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt ist – und dann auch nur mit einer Person auf dem Trittbrett. Bei einer Kontrolle können gegebenenfalls die Eltern belangt werden.
Immer wieder stellt die Polizei im Kreis Höxter im Rahmen von Streifenfahrten E-Scooter fest, auf denen zwei Personen mitfahren. Dies ist nicht erlaubt. Außerdem beträgt das vorgeschriebene Mindestalter für solche Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr 14 Jahre.
In einem konkreten Fall waren einer Streife in Brakel am Montag, 14. Juli, auf der Bökendorfer Straße zwei jüngere Personen aufgefallen, die gemeinsam auf einem E-Scooter fuhren. Der Fahrer war den Polizeibeamten bereits bekannt, da er wenige Wochen zuvor schon einmal als „Mitfahrer“ auf einem E-Scooter aufgefallen war. Das seinerzeit geführte Gespräch über die gesetzlichen Vorschriften war anscheinend wirkungslos geblieben.
Außerdem ergab die Überprüfung, dass der Fahrer erst zwölf Jahre alt ist. Somit war er nicht berechtigt, den E-Scooter zu führen – zudem transportierte er damit einen 13-jährigen Freund. Der zwölfjährige Junge aus Brakel kann aufgrund seines Alters nicht belangt werden. Als Fahrzeughalterin muss jedoch die Mutter des Kindes mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen, da sie die Fahrt mit dem E-Scooter zuließ. Die Weiterfahrt wurde dem Jungen untersagt.
Die Polizei kündigt an, weiterhin vermehrt E-Scooter zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu ahnden. (ots/r)








