Auf Drogen - ohne Versicherung und ohne Führerschein

Donnerstag, 10. Juli 2025 22:42 geschrieben von  Michael Fränkel
Ein 43-jähriger Fahrer wurde in Willebadessen ohne Führerschein, ohne Versicherungsschutz und unter Drogeneinfluss von der Polizei gestoppt. Ein 43-jähriger Fahrer wurde in Willebadessen ohne Führerschein, ohne Versicherungsschutz und unter Drogeneinfluss von der Polizei gestoppt. Symbolbild: Michael Fränkel / 112-magazin.de

WILLEBADESSEN. Bei einer Verkehrskontrolle in Willebadessen hat die Polizei einen Mann ohne Führerschein und Versicherungsschutz aus dem Verkehr gezogen.

Am Mittwoch, 9. Juli, um 9.25 Uhr hielten Beamtinnen und Beamte des Verkehrsdienstes einen Ford zur Überprüfung an und stellten fest, dass der Wagen ohne gültige Versicherung geführt wurde. Der Versicherungsschutz war bereits am 16. Juni erloschen.

Der 43-jährige Fahrer, der sich das Fahrzeug von einem Freund ausgeliehen hatte, konnte zudem vor Ort keinen Führerschein vorweisen. Recherchen ergaben, dass ihm bereits im Jahr 2024 die Fahrerlaubnis aufgrund mangelnder Eignung durch Betäubungsmittelkonsum entzogen worden war. Bei der Kontrolle gab er gegenüber den Beamten vehement an, dass er seinen Führerschein vor zwei Wochen zurückerhalten habe. Bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde konnte jedoch überprüft werden, dass dies nicht der Wahrheit entsprach.

Außerdem zeigte der 43-Jährige während der Kontrolle akute drogentypische Auffälligkeiten, sodass ein Vortest durchgeführt wurde. Dieser verlief positiv auf Amphetamine. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Weitere Überprüfungen ergaben, dass dies bereits der vierte Verstoß hinsichtlich der Einnahme von Amphetaminen bei Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr war.

Somit wurde ihm das Führen von Kraftfahrzeugen für 24 Stunden untersagt, mindestens bis zur Beendigung des berauschenden Zustandes. Da die körperlichen Auffälligkeiten auf eine relative Fahruntüchtigkeit hindeuteten, erwartet ihn nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr durch Betäubungsmittelkonsum in Verbindung mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Auch der Fahrzeughalter muss sich für das Zulassen von Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz verantworten. (ots/r)

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