DELBRÜCK. Im Juni 2022 war ein 34-Jähriger bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen - er hatte die Anhaltezeichen eines Polizeibeamten ignoriert und war weitergefahren. Wie sich herausstellte, hatte der Mann keinen Führerschein. Die Strafanzeige der Polizei wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis führte zu einer Gerichtsverhandlung, die für den 5. Oktober terminiert war.
Dem als Zeugen zur Verhandlung geladenen Polizeibeamten fiel auf seiner Fahrt im Streifenwagen zum Delbrücker Amtsgericht das Auto des 34-Jährigen auf. Der Polizist und sein Streifenkollege stoppten das Auto in der Delbrücker Innenstadt. Am Steuer saß der 34-Jährige selbst - immer noch ohne Führerschein - auf dem Weg zu seiner Verhandlung wegen des gleichen Delikts. Sein Auto blieb jetzt stehen und er setzte seine Fahrt zum Gericht im Polizeifahrzeug der kontrollierenden Beamten fort. In der Verhandlung wurde der Wiederholungstäter wegen der Verkehrsdelikte zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. (ots/r)
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