Angestellter ohne Führerschein zum Tanken geschickt

Donnerstag, 17. Oktober 2019 16:04 geschrieben von  Migration
Ein Angestellter wurde in Paderborn ohne Führerschein zum Tanken geschickt. Ein Angestellter wurde in Paderborn ohne Führerschein zum Tanken geschickt. Symbolbild: 112-magazin.de

PADERBORN. Warum er die Warnblinkanlage seines Radladers auf der Fahrt zur Tankstelle eingeschaltet hatte, wusste der 22-jährige Arbeiter eines Bauunternehmens eigentlich auch nicht, als er am Freitag auf der Neuhäuser Straße von einer Polizeistreife angehalten wurde. Leider trat im Zuge der Kontrolle zu Tage, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

Was hätte er denn tun sollen, wenn sein Chef ihm aufgetragen hätte, den Radlader zum Tanken fahren - so lautete seine Entschuldigung. Nun erwartet nicht nur den jungen Mann ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sondern auch seinen Vorgesetzten, weil dieser die Fahrt angeordnet hatte.

Wann man die Warnblinker einschalten darf steht in der Straßenverkehrsordnung: Busfahrer müssen sie an Haltestellen in bestimmten Fällen nutzen. Außer beim Liegenbleiben und beim Abschleppen von Fahrzeugen darf das Warnblinklicht aber nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet sieht oder vor Gefahren warnen will - zum Beispiel bei Stau.

Das zur Tankstelle fahren ohne Führerschein steht aber leider nicht in der Straßenverkehrsordnung, daher müssen die beiden Beteiligten nun mit den Konsequenzen leben. (ots/r)

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Zuletzt bearbeitet am Donnerstag, 17. Oktober 2019 16:22

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