KASSEL. Am Dienstagabend, gegen Mitternacht, versuchte die Kasseler Polizei einen Rollerfahrer zu stoppen, der zunächst flüchtete.
Die Streifen nahmen die Verfolgung über mehrere Straßen, Grünanlagen und Grundstücke auf und konnten den Täter schließlich festnehmen. Ziemlich schnell stellte sich auch der Grund für seine Flucht heraus. Der Fahrer war alkoholisiert und hatte Cannabis bei sich.
Im Rahmen der Streife fiel Beamten des Polizeireviers Mitte gegen 21.30 Uhr der Roller in der Bunsenstraße in Kassel auf, welchen sie verdachtsunabhängig überprüfen wollten. Als sie den 27-jährigen Fahrer aus Kassel stoppen wollten, flüchtete dieser waghalsig. Die Polizisten verloren ihn zwar erst einmal aus den Augen, aber sie blieben weiter wachsam und fahndeten nach dem Flüchtigen. Wie in dem Sprichwort "Man begegnet sich immer zwei Mal im Leben", fuhr derselbe Roller wenige Stunden später, gegen Mitternacht, erneut vor der Streife durch Kassel. Dieses Mal gelang den Beamten die Verfolgung, beginnend von der Ysenburgstraße, über die Weserstraße in die Schirmerstraße, den Ostring und letztlich den Bleichenweg.
Weitere Streifen vom Revier Mitte und Nord unterstützten und schnitten dem Flüchtigen den Weg ab. Dieser hatte zwischenzeitlich das Licht am Roller ausgeschaltet, um unerkannt davon zu kommen. Fast im Blindflug fuhr er dabei offenbar rücksichtslos durch die Straßen und über mehrere Grünflächen und Gehwege hinweg. Auf einem Grundstück im Bleichweg kam er schließlich zum Stehen. Die Polizisten legten dem Fahrer sofort Handschellen an und bemerkten da bereits, dass er offenbar angetrunken war. Ein Atemalkoholtest zeigte einen Wert von 0,6 Promille.
Bei der anschließenden Durchsuchung konnten die Beamten in seiner Tasche ca. 1 Gramm Marihuana und etwa 2,5 Gramm Haschisch auffinden. Der Festgenommene musste die Streife auf die Wache begleiten. Neben den Drogen stellten sie auch den Roller sicher, da die Eigentumsverhältnisse zu diesem bislang nicht ganz geklärt werden konnten.
Der Fahrer hat nun mit mehreren Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren unter Alkoholeinfluss und dem illegalen Besitz und Erwerbs von Betäubungsmitteln zu rechnen. (ots/r)
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