SIEGEN. In der Nacht zum 19. August kam es in der Hindenburgstraße zu einer Auseinandersetzung, bei der eine Person mit einem Messer lebensgefährlich verletzt wurde.
In der Siegener Innenstadt kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen, in deren Verlauf eine Person ein Messer einsetzte und einen 40 Jahre alten Siegener mit mehreren Messerstichen in Arm, Brustkorb und Hals lebensgefährlich verletzte. Der Tatverdächtige ergriff sodann die Flucht.
Da aufgrund der Art und Schwere der Verletzungen von einem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen wurde, erfolgte die Einrichtung einer Mordkommission. Nach zahlreichen Zeugenvernehmungen und weiteren Ermittlungen entschlossen sich Mordkommission und Staatsanwaltschaft, für sachdienliche Hinweise eine Belohnung auszuloben. Parallel dazu wurde auch die Möglichkeit eröffnet, sich anonym an ein eigens eingerichtetes Hinweistelefon zu wenden oder in der Tatnacht gefertigte Bilder und Videos anonym auf eine dafür eingerichtete Plattform hochladen zu können, wir berichteten: http://112-magazin.de/meldungen-aus-der-region/polizei/item/26876-nach-versuchtem-tötungsdelikt-2x-2000-euro-belohnung-für-hinweise.
Im Zuge der Ermittlungen verdichtete sich der Verdacht gegen einen 21-jährigen Siegener, der sich nach der Tat ins außereuropäische Ausland begeben hatte. Noch bevor Staatsanwaltschaft oder Mordkommission an den Tatverdächtigen oder seine Familie herangetreten waren, bestellte sich für den Tatverdächtigen ein Verteidiger und kündigte an, der Tatverdächtige wolle sich dem Ermittlungsverfahren stellen.
Nachdem zunächst der Verteidiger wichtige Augenzeugen des Tatgeschehens benannt und die mutmaßliche Tatwaffe den Ermittlungsbehörden übergeben hatte, stellte sich am 5. September der Tatverdächtige dem Haftrichter bei dem Amtsgericht Siegen, der ihm den aufgrund der Verdachtslage bereits erlassenen Haftbefehl verkündete. Da der nicht vorbestrafte Tatverdächtige aus freiem Entschluss aus dem Ausland zurückgekehrt war, um sich den gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfen zu stellen, wurde der Haftbefehl unter strengen Auflagen (Sicherheitsleistung, Meldeauflagen sowie Abgabe sämtlicher Ausweispapiere) außer Vollzug gesetzt.
Der Tatverdächtige kooperiert nun zuverlässig mit den Ermittlungsbehörden und hat sich bereits am 6. September absprachegemäß zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung eingefunden. Auch ein weiterer Tatverdächtiger, der an der körperlichen Auseinandersetzung beteiligt gewesen ist, konnte inzwischen ermittelt werden. Das bei der Polizei eingerichtete anonyme Hinweistelefon und die Internet-Hinweisplattform sind ab heute nicht mehr erreichbar.
Die weiteren Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft in der Sache dauern noch an. (ots/r)
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