PADERBORN. Eine Frau aus Büren ist in den letzten Monaten um mehrere tausend Euro betrogen worden, da ihr vorgegaukelt wurde, bei einem Gewinnspiel eine große Summe Geld gewonnen zu haben.
Die 65-Jährige hatte bereits im April einen Anruf bekommen in dem der Anrufer behauptete, von der Mahnstelle des Amtsgerichts aus Paderborn zu sein. Der Fremde erklärte, dass im Rahmen eines Glückspiels an dem die Frau teilgenommen haben sollte, Mahngebühren in Höhe von mehreren tausend Euro aufgelaufen seien. Diese seien entstanden, da die Geschädigte mehrere hunderttausend Euro gewonnen, aber die dafür fälligen Bearbeitungsgebühren nicht bezahlt habe. Ihr könne der Gewinnbetrag nur ausgezahlt werden, wenn vorher die angelaufenen Gebühren beglichen würden.
In weiteren Telefonaten mit einer angeblichen Sachbearbeiterin des Unternehmens wurde das Opfer aufgefordert, verschiedene Gebühren in vierstelliger Höhe zu überweisen. Die Frau ist den Aufforderungen immer wieder nachgekommen. Als sie der angeblichen Mitarbeiterin der Glücksspielfirma schließlich mitteilte, dass sie kein Geld mehr habe, wurde ihr zugesagt, dass der Gewinn durch Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma persönlich zu Hause ausgezahlt würde. Zu der Übergabe des Gewinns ist es jedoch nie gekommen, die Anrufer sind nicht mehr zu erreichen.
Die Frau wandte sich schließlich an die Polizei, wo ihr erklärt wurde, dass sie Opfer einer bekannten Betrugsmasche geworden ist. In den letzten Jahren ist es im gesamten Bundesgebiet zu ähnlich gelagerten Fällen gekommen bei denen telefonische Gewinnbenachrichtigungen vorzugsweise an ältere Mitbürger/-innen übermittelt wurden. Die Betrüger fordern zunächst immer, dass vor der Übergabe eines hohen Geld- oder Sachgewinnes Überführungs-, Zoll-, Notarkosten oder ähnliches vom Geschädigten gezahlt werden müssen. Trotz der Zahlung dieser Kosten mittels Ukash /Paysafe / Banküberweisungen/ WesternUnion oder ähnlicher Finanztransaktionssystemen sowie durch kleinere Geldüberweisungen auf inländische Konten ( Finanzagenten ) durch die Opfer, kommt es in der Folge zu keinerlei Übergabe oder Auszahlung der angeblichen Gewinnbeträge.
Die Täter nutzten für die Kommunikation mit ihren Opfern das sogenannte "Call-ID-Spoofing" bei dem die tatsächliche Rufnummer des Anrufenden verschleiert wird. Dadurch wird die eigentliche Telefonnummer der Kriminellen unterdrückt und bei dem Geschädigten wird stattdessen eine Rufnummer angezeigt, die beispielsweise zu einer Anwaltskanzlei, zu einem Gericht, einem Notar, der Polizei, dem Zoll oder der Staatsanwaltschaft gehört.
Die Polizei warnt davor fremden Menschen, die sie nur aus Telefongesprächen kennen, Geld zu übergeben oder zu überweisen. (ots/r)
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