KASSEL. Mehrere Schüsse, die - wie sich erst später herausstellen sollte - wegen des Sieges der russischen Nationalmannschaft bei der Fußball-Weltmeisterschaft aus dem Fenster eines Hauses abgegeben wurden, lösten am Dienstagabend einen größeren Polizeieinsatz im Kasseler Stadtteil Rothenditmold aus.
Am Ende des Einsatzes konnten die eingesetzten Beamten schließlich Entwarnung für die Nachbarschaft geben. Der Schütze, ein 14-jähriger Jugendlicher, hatte nicht mit einer scharfen Waffe, sondern mit einer Schreckschusswaffe geschossen. Folgenlos blieb der Einsatz am Ende nicht; gegen seine Eltern, die dem Treiben ihres Sohnes offenbar tatenlos zusahen, und gegen den 14-Jährigen wurden Strafverfahren eingeleitet und mehrere Waffen in der Wohnung sichergestellt.
Gefahrenbereich weiträumig abgesperrt
Die Notrufe besorgter Nachbarn wegen der Schüsse waren gegen 22 Uhr am Abend bei der Leitstelle des Polizeipräsidiums Nordhessen eingegangen. Da eingangs völlig unklar war, aus welchem Grund und mit welcher Art von Waffe die Schüsse abgegeben wurden, rückten mehrere Streifen verschiedener Polizeireviere zum Ort des Geschehens aus und sperrten den Gefahrenbereich zum Schutz Unbeteiligter zunächst weiträumig ab. Im weiteren Verlauf des Einsatzes gelang es einem Notinterventionsteam der Kasseler Polizei die betreffende Wohnung zu betreten, die Anwesenden vorläufig festzunehmen und den Sachverhalt aufzuklären.
Dabei stellte sich heraus, dass der 14-jährige Sohn der Familie aserbaidschanischer Herkunft nach dem Abpfiff des Russland-Spiels mit der Schreckschusswaffe seines Vaters drei Schüsse aus einem Fenster Richtung Straße und drei Schüsse aus einem Fenster Richtung Hinterhof abgegeben hatte.
Strafanzeigen und Sicherstellungen
Der 14-Jährige muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten, weil er als Jugendlicher verbotenerweise die Schreckschusswaffe an sich genommen und damit zudem unerlaubt aus dem Fenster gefeuert hatte. Gegen seine Eltern leiteten die Beamten ebenfalls ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht ein. Darüber hinaus stellten sie zur Gefahrenabwehr die in der Wohnung aufgefundenen vier Waffen, zwei Schreckschusswaffen und zwei Luftdruckgewehre, sicher.
Eine Mitteilung an die zuständige Waffenbehörde, die den Besitz solcher Waffen beim Fehlen der erforderlichen persönlichen Eignung oder Zuverlässigkeit untersagen kann, ergeht nun ebenfalls. (ots/r)
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