Aus der Amnestie, welche bis zum 01.07.2018 gilt, ergibt sich u. a. eine Straffreiheit für den unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitz. Ausgenommen von dieser Regelung sind Waffen oder Munition, welche dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen. Ziel der Waffenamnestie ist es, Waffenbesitzern die Möglichkeit zu geben, illegale oder z. B. geerbte Waffen straffrei und unbürokratisch abzugeben. Zu den Waffen zählen auch sog. Nunchakus, Wurfsterne, Einhandmesser, Butterfly-Messer und sog. Schreckschusswaffen.
Legale Schusswaffen fallen auch unter die Amnestie. "Wir sind mit dem bisherigen Ergebnis der Waffenamnestie sehr zufrieden. Wir möchten die Bürger jedoch noch einmal darauf hinweisen, dass die Waffenamnestie in wenigen Wochen endet", so Kriminalrat Bernhard Volke, Leiter der Regionalen Kriminalinspektion Schwalm-Eder.
Waffen und Munition können bei der zuständigen Polizeidienststelle oder bei der zuständigen Waffenbehörde beim Landratsamt in Homberg abgegeben werden. Wer Waffen oder Munition abgeben will, sollte sich jedoch zuvor mit der Polizei unter der Tel 05681/7740 oder Waffenbehörde unter der Telefonnummer 05681/775360 in Verbindung setzen, um die Verfahrensweise der Waffenübergabe oder Abholung abzustimmen. (ots/r)
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