"CEO Fraud": Falscher Chef holt sich richtig viel Geld

Dienstag, 05. September 2017 18:39 geschrieben von  Migration

KASSEL. Die Polizei warnt Firmen aus aktuellem Anlass erneut vor der sogenannten "CEO Fraud"-Betrugsmasche. Dabei geben sich die Täter nach Sammlung jeglicher Art von Information über das anzugreifende Unternehmen beispielsweise als Geschäftsführer (CEO) der Firma aus und veranlassen einen Unternehmensmitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrages ins Ausland.

Dies passierte Ende August bei einem Kasseler Autohaus. Eine Mitarbeiterin hatte eine E-Mail von ihrem angeblichen Chef bekommen und daraufhin die Überweisung einer fünfstelligen Summe veranlasst. Kurze Zeit später stellte sich heraus, dass die E-Mail nicht vom Geschäftsführer, sondern von Betrügern stammte.

Die Mitarbeiterin war zunächst von der Richtigkeit des Absenders ausgegangen und hatte den nicht ungewöhnlichen Überweisungsauftrag daraufhin ausgeführt. Erst aufgrund einer Fehlermeldung, die sie nach einer Antwortmail an ihren "Chef" erhielt, flog der Betrug kurze Zeit später auf. Das Geld war zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits ins Ausland transferiert.

Das Bundekriminalamt hat in Verbindung mit dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen eine Infobroschüre herausgegeben, aus der die nachfolgenden Tipps stammen:

  • Achten Sie darauf, welche Informationen über ihr Unternehmen öffentlich sind ´beziehungsweise wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren
  • Veröffentlichen Sie keine Unterschriften von Zeichnungsberechtigten auf Ihrer Homepage
  • Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein
  • Sensibilisieren Sie Ihre Belegschaft für das beschriebene Betrugsphänomen

Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor Veranlassung der Zahlung - folgende Schritte durchgeführt werden:

  • Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
  • Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf oder schriftliche Rückfrage beim genannten Auftraggeber
  • Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung oder dem Vorgesetzten    

Unternehmen sollten sich bei Auffälligkeiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle wenden. (ots/pfa) 

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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, 05. September 2017 19:20

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