Hoverboard: Fahrt auf öffentlichen Straßen verboten

Freitag, 04. August 2017 08:48 geschrieben von  Migration

BAD LIPPSPRINGE. Drei Hoverboard-Fahrer hat die Polizei in der Fußgängerzone gestoppt, weil die Fahrt mit den elektrischen Zweirädern im öffentlichen Verkehrsraum verbotswidrig ist. Darauf weist die Polizei nun ausdrücklich hin.

Ein 19-Jähriger und zwei Jugendliche wurden auf Hoverboards in der Fußgängerzone Arminiusstraße erwischt. Dem jungen Mann war angeblich nicht bekannt, dass die Spielgeräte auf öffentlichen Straßen verboten sind. Er habe lediglich eine englische Bedienungsanleitung dazu bekommen. Die beiden Jungen wussten schon, dass das nicht erlaubt ist - sie waren nämlich direkt abgesprungen, als sie die Polizeistreife bemerkt hatten. Ein Junge wurde von der Polizei nach Hause gebracht. Wegen verschiedener Verkehrsvergehen laufen jetzt Anzeigen gegen die drei "Hoverboarder".

Bei den im Handel erhältlichen Hoverboards oder auch E-Boards handelt es sich rechtlich um Sport- und Spielgeräte. Sie dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden, weil sie mit Motorkraft angetrieben werden und über 6 km/h schnell sind. Sie müssten also richtig zugelassen und versichert werden, der Fahrer müsste zudem einen Führerschein haben. Das alles ist jedoch bei der derzeitigen Rechtslage nicht möglich. Eine Versicherung wie sie zum Beispiel für vergleichbare Fahrzeuge wie das Segway angeboten wird, gibt es für Hoverboards nicht. Das Gleiche gilt für den Führerschein.

Ein Segway mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 20 km/h und vorhandenem Versicherungsschutz darf man beispielsweise mit einer Mofa-Prüfbescheinigung fahren. Das ist in der Mobilitätshilfenverordnung geregelt. Für Hoverboards gibt es solche Bestimmungen derzeit nicht. Wer trotzdem damit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen damit fährt, macht sich also dementsprechender Verkehrsvergehen strafbar.

Der Rat der Polizei - insbesondere an alle Eltern: "Machen Sie Ihren Kindern klar, dass Hoverboards ausschließlich auf Privatgrundstücken genutzt werden dürfen. Wir empfehlen zudem, eine Schutzkleidung zu tragen. Ein Helm kann vor schweren Kopfverletzungen schützen." (ots/pfa) 

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Zuletzt bearbeitet am Freitag, 04. August 2017 09:49

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