OBERSDORF. Lichterloh in Flammen stand am Sonntagmorgen die Obersdorfer Grillhütte in der Jung-Dörfler-Straße.
Gegen kurz nach acht Uhr wurden die Feuerwehr-Einsatzkräfte aus Obersdorf und Wilnsdorf zu einem unklaren Feuer im Wald alarmiert. Bereits auf der Anfahrt sahen die Wehrleute einen riesigen Feuerschein aus dem Wald. Sofort war klar, dass dies die Grillhütte sein musste. Als sie dann wenige Augenblicke später an der Grillhütte eingetroffen waren, stand diese bereits lichterloh in Flammen. Der Einsatzleiter lies sofort weitere Kräfte der Feuerwehr Eisern nachalarmieren.
Die Feuerwehrleute konnten die Flammen nur von außen bekämpfen, ein Innenangriff war zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr möglich. Eine zusätzliche Gefahr war, dass sich in der Hütte Gasflaschen befanden, die jedoch durch die Einsatzkräfte rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden konnten. Weiterhin war zu diesem Zeitpunkt nicht klar, ob sich noch eine oder gar mehrere Personen in der Hütte aufhielten. Wie ein Feuerwehrmann mitteilte, ist dies durchaus öfter der Fall, dass Gäste nach einer Feierlichkeit, wie sie am Samstagabend stattgefunden hat, in der Hütte die Nacht verbringen. Dies bestätigte sich aber glücklicherweise nicht.
Die Löscharbeiten dauerten etwa zwei Stunden an. Die Polizei hat nun die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Eine mögliche Ursache für den Brand könnte ein kurzes Gewitter gewesen sein. Eine Anwohnerin, die unmittelbar oberhalb der Grillhütte wohnte berichtete, dass es etwa eine Stunde bevor die Grillhütte brannte, ein ganz kurzes Gewitter gab, es Blitzte und Donnerte nur einmal und danach roch alles verschmort, aber eine Ursache konnte nicht festgestellt werden. Etwa eine Stunde später stand dann die Grillhütte in Flammen.
Die Grillhütte war trotz des schnellen Eingreifens der Feuerwehr nicht mehr zu retten und brannte komplett nieder. Erst vor etwa einen Jahr haben die Mitglieder des Heimatvereins ihren in mühevoller ´Kleinarbeit errichteten Anbau einweihen können.
Die Polizei schätzte den entstandenen Sachschaden auf mindestens 30.000 Euro.
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