Besoffener ohne Führerschein baut Unfälle: Zwei Verletzte

Freitag, 06. Januar 2017 23:00 geschrieben von  Migration

KASSEL. Ein stark alkoholisierter Autofahrer hat innerhalb weniger Minuten mindestens drei Verkehrsunfälle mit einem Gesamtschaden von 10.000 Euro verursacht. Eine Frau erlitt dabei schwere Verletzungen. Der 50-jährige Promillefahrer, der ebenfalls verletzt wurde, besitzt keinen Führerschein. Sein Wagen war nicht zugelassen und versichert.

Eine Autofahrerin meldete sich am späten Freitagnachmittag telefonisch bei der Polizei und berichtete, dass ein augenscheinlich betrunkener Autofahrer soeben ihren VW Polo gerammt habe. Nach dem Unfall in der Oberzwehrener Straße sei der Verursacher einfach weitergefahren.

2,71 Promille Alkohol im Blut
Nur wenige hundert Meter weiter rammte dieser betrunkene Autofahrer in der Heinrich-Plett-Straße einen geparkten Toyota Yaris, abermals setzte der Mann seine Fahrt unbeirrt fort. Nach wenigen Metern kam es dann zum Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Opel Vectra. Nach diesem Zusammenstoß war der Nissan Primera des Verursachers nicht mehr fahrbereit. Der Mann wurde noch an der Unfallstelle von Beamten vom Polizeirevier Süd-West festgenommen. Wie sich schnell herausstellte, war der 50 Jahre alte Nissanfahrer stark alkoholisiert. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,71 Promille.

Resultat dieser Alkoholfahrt: Zwei schwer verletzte Personen und mindestens vier beschädigte Fahrzeuge mit einem geschätzten Gesamtschaden von etwa 10.000 Euro. Die 64-jährige Fahrerin Opelfahrerin musste stationär in einem Kasseler Krankenhaus aufgenommen werden. Auch der 50-Jährige wurde bei dem Unfall ebenfalls verletzt und im Krankenhaus ärztlich versorgt. In der Klinik führte ein Arzt zudem eine Blutentnahme durch.

Mehrere Strafanzeigen
Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Unfallfahrer überhaupt keinen Führerschein besitzt. Sein Wagen war nicht zugelassen und damit auch nicht versichert. Der 50-Jährige muss sich nun wegen Unfallflucht, des Fahrens unter Alkoholeinfluss in Verbindung mit Straßenverkehrsgefährdung sowie eines Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz strafrechtlich verantworten. Hinzu kommen vermutlich noch zivilrechtliche Forderungen der verletzten Opelfahrerin. (ots/pfa) 

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Zuletzt bearbeitet am Freitag, 06. Januar 2017 23:24

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