KASSEL. Um einen Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen einen 23-jährigen Mann zu vollstrecken, "besuchten" Polizisten den jungen Mann in einem Mehrfamilienhaus in Oberzwehren. Es bestand die Möglichkeit, eine Geldstrafe von 800 Euro zu zahlen oder stattdessen für 90 Tage in die JVA eingeliefert zu werden.
Nach mehrfachem Klingeln und Klopfen öffnete eine Frau die Tür und trat den Beamten gegenüber. Auf Nachfrage verleugnete sie die Anwesenheit des 23-Jährigen. Die Beamten betraten daraufhin die Wohnung und fanden den Gesuchten bei der Durchsuchung zusammengekauert im Schlafzimmerschrank. Nach seiner Entdeckung reagierte der Mann sofort sehr aggressiv und äußerte, sich nicht verhaften lassen zu wollen. Er begann nun auch, die Beamten heftig zu beleidigen, und zeigte deutlich seinen Widerwillen gegen die bevorstehende Festnahme. Schließlich leistete er erheblichen Widerstand und trat bei dem Gerangel mehrfach in Richtung der Beamten. Dabei traf er einen Polizisten am Oberkörper und am Bein, ohne ihn jedoch zu verletzen.
Die Streife brachte den 23-Jährigen zunächst aufs Revier. Nach Aufnahme einer neuen Strafanzeige traten die Beamten die Fahrt in die Justizvollzugsanstalt mit dem Festgenommen an, da er die ausstehende Geldstrafe zunächst nicht hatte bezahlen können. Zur selben Zeit erschien jedoch die Ehefrau des 23-Jährigen auf dem Revier, um die Strafe zu bezahlen. Daraufhin drehte die Streife wieder um, brachte den Festgenommenen zurück zum Revier und entließ ihn nach Zahlung der Geldstrafe auf freien Fuß. Er muss sich nun jedoch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung verantworten. (ots/r)
Anzeige:
{source}
<script type="text/javascript"><!--
google_ad_client = "ca-pub-6679455915258683";
/* 468x60 Unter Artikel Banner */
google_ad_slot = "7735614807";
google_ad_width = 468;
google_ad_height = 60;
//-->
</script>
<script type="text/javascript"
src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js">
</script>
{/source}