Waffe im Handschuhfach: Polizisten reagieren blitzschnell

Dienstag, 15. November 2016 15:21 geschrieben von  Migration

KASSEL. Wie gefährlich sogenannte Schutzbewaffnung werden kann, hat sich in der Nacht zu Dienstag um 1.45 Uhr bei einer Verkehrskontrolle auf der Holländischen Straße in Kassel gezeigt. Mit einer Soft-Air-Waffe im Handschuhfach brachte ein 22 Jahre alter Autofahrer selbst in große Gefahr.

Nur der Reaktionsschnelligkeit sowie dem besonnenen und professionellen Handeln der Polizeibeamten ist es offenbar zu verdanken, dass die Überprüfung des Autofahrers glimpflich endete. Was war passiert? Bei einer Verkehrskontrolle griff der 22 Jahre alte Autofahrer ins Handschuhfach seines Wagens, als er von den Beamten des Polizeireviers Mitte nach seinen Papieren gefragt wurde. Dabei entdeckten die Polizisten eine griffbereite Schusswaffe und reagierten blitzschnell, um den jungen Mann davon abzuhalten, die Waffe zu ergreifen. Es stellte sich anschließend heraus, dass es sich um eine Soft-Air-Pistole, orginalgetreu einer Walther P99, handelte, die mit Magazin und Munition bestückt und schussbereit war.

Auch wenn die Einlassung des jungen Mannes, er habe die Soft-Air-Waffe nur zum Eigenschutz, da er immer wieder Geschäftseinnahmen zur Bank bringen muss, eine Erklärung ist, so birgt die Pistole große Gefahren, wie der Vorfall zeigt. Und unabhängig von der Begründung steht nun der 22-Jährige im Verdacht, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. Die Soft-Air-Waffe, die eigentlich zu Spielzwecken entwickelt wurde, stellt eine sogenannte Anscheinswaffe dar, die zu führen in der Öffentlichkeit verboten ist. Zusätzlich scheint sie eine höhere Geschossbewegungsenergie als die gesetzlich erlaubten 0,5 Joule aufzuweisen. Damit würde die sichergestellte Pistole waffenrechtlich als scharfe Schusswaffe gelten, der 22-Jährige müsste sich wegen einer Straftat verantworten. Die weitere Sachbearbeitung dazu führt nun die Ermittlungsgruppe des Innenstadtreviers.

Hintergrund der Verkehrskontrolle waren Unsicherheiten in der Fahrweise des 22-Jährigen. Eine Einschränkung seiner Fahrtüchtigkeit, etwa durch Alkohol, wurde später jedoch nicht festgestellt. (ots/pfa) 

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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, 15. November 2016 15:54

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