KASSEL. Der Winter schickt seine Vorboten und hat damit am Dienstag auf Nordhessens Autobahnen A 7 und A 49 für erhebliche Verkehrsbehinderungen gesorgt. Einige Verkehrsunfälle ereigneten sich und sorgten für zusätzliche Staus. Davon betroffen war insbesondere der südliche Bereich Nordhessens.
Die Polizei appelliert an eine der Witterung angepasste vorsichtige Fahrweise. Dieser Wintereinbruch und die bevorstehende Winterzeit veranlassen das Polizeipräsidium Nordhessen zudem, auf die vorgeschriebene Winterbereifung hinzuweisen. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen motorisierte Verkehrsteilnehmer nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren. Bei solchen Wetterverhältnissen kann bei Verwendung von Sommerreifen die Sicherheit des Straßenverkehrs erheblich beeinträchtigt werden.
Der Bußgeldkatalog sieht für Verstöße gegen die Winterreifenpflicht ein Bußgeld von 60 bis 80 Euro und einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister vor. Im Falle eines Unfalls sind sogar 120 Euro und ein Punkt fällig.
Besonders erwähnenswert in dem Zusammenhang ist die versicherungsrechtliche Komponente: Wer mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, kann mit seiner Versicherung und der damit zusammenhängenden Schadensregulierung Probleme bekommen. Für Unfälle mit Personenschaden gilt dies im Besonderen. (ots/pfa)
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