Erpressung mit illegal gefilmten Sexvideos

Freitag, 18. März 2016 10:48 geschrieben von  Migration

SCHWALM-EDER-KREIS. Bei der Polizei im Schwalm-Eder-Kreis sind mehrere Fälle von Erpressung mit illegal erlangten Sexvideos oder Bildern angezeigt worden. Die Taten ereigneten sich in den vergangenen Monaten. Die Polizei warnt und gibt Ratschläge.

Bei dieser seit einigen Jahren bekannten Erpressungsmasche erlangen zumeist Männer über verschiedenen Internetplattformen Kontakt zu jungen Frauen. Bei einem späteren Videochat per Skype oder WhattsApp fängt das Gegenüber an, sich auszuziehen, und fordert den Betroffenen auf, dies ebenfalls zu tun. Weiterhin wird der Betroffene aufgefordert, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen.

Wenn er dieser Forderung Folge leistet, wird er kurze Zeit später mit heiklen Filmen oder Bildern erpresst, da diese ohne sein Wissen mitgefilmt wurden. Die Konversation wird dabei teilweise zeitverzögert und im schlechten Englisch geführt, da die Täter oftmals im Ausland sitzen und Übersetzungsprogramme nutzen.

Fünfstellige Beträge gefordert
Bei dem geforderten Geld handelt es sich oftmals um fünfstellige Beträge, welche über Paysafe, Bitcoin oder Western Union bezahlt werden sollen.

Im Schwalm-Eder-Kreis wurden in den vergangenen Monaten zwölf solcher Fälle bei der Polizei angezeigt. Die Ermittler gehen von einer noch höheren Dunkelziffer aus, da viele Betroffene schon bezahlt haben oder sich aus Scham nicht trauen, die Erpressung anzuzeigen.

Die Polizei rät in diesen Erpressungsfällen:

  • Werden Sie misstrauisch, wenn Unbekannte sie schnell zu einem Videochat einladen wollen
  • Spätestens, wenn Ihr Gegenüber sich entkleidet und Sie auffordert das gleiche zu tun, sollte das ein Alarmzeichen für Sie sein
  • Lassen Sie sich nicht auf sexuellen Handlungen beim Videochat ein
  • Geben Sie auf keinen Fall Nacktaufnahmen von sich an Fremde weiter

Sollte es dann doch passiert sein und man erpresst Sie:

  • Brechen Sie den Kontakt zu den Erpressern sofort ab, gehen Sie nicht auf deren Forderungen ein, denn trotz Zahlung kann das Video veröffentlicht werden
  • Sollte das Video trotzdem veröffentlicht werden, wenden Sie sich mit der bitte um Löschung an den Betreiber der Plattform

Sollten Sie erpresst worden sein und auch schon gezahlt haben gilt:

  • Alle Beweise (Printscreen, Video, Verbindungsdaten, E-Mails, etc.) sichern und Strafanzeige wegen Erpressung bei der Polizei erstatten
  • Kontaktieren Sie die Portale, bei denen das Video veröffentlicht wurde und verlangen Sie eine umgehende Löschung

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Zuletzt bearbeitet am Freitag, 18. März 2016 11:05

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