PADERBORN. Innerhalb von 25 Stunden ist ein betrunkener Autofahrer aus Paderborn dreimal von der Polizei angehalten worden. Schlussendlich stellten die Beamten den Autoschlüssel sicher.
Ein Zeuge hatte sich am Montagmittag bei der Polizei gemeldet und auf einen offensichtlich betrunkenen Autofahrer hingewiesen, der mit seinem Auto durch Marienloh fuhr. Polizeibeamte fahndeten nach Verdächtigen und trafen den Autofahrer in einer Wohnung am Von-Haxthausen-Weg antreffen. Auf Befragen gab der 32-Jährige zu, mit seinem Auto unterwegs gewesen zu sein.
Da er deutlich unter Alkoholeinfluss stand, wurde er zur Polizeiwache nach Bad Lippspringe gebracht, wo ihm zwei Blutproben entnommen wurden. Die Beamten stellten seinen Führerschein sicher und untersagten ihm, weiter mit dem Auto zu fahren.
Mit 25 km/h unterwegs
Am frühen Dienstagmorgen dann stellten Beamte einer Streifenwagenbesatzung gegen 4.15 Uhr ein sehr langsam fahrendes Auto auf der Detmolder Straße fest. Der Wagen war mit geschätzten 25 km/h unterwegs und wurde daraufhin gestoppt. Bei der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass der Fahrer erheblich alkoholisiert war. Da auch ein freiwillig verlaufender Alkoholtest positiv verlief, wurde er zur Wache gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Dabei stellte sich heraus, dass sein Führerschein bereits tags zuvor sichergestellt worden war.
Dem Beschuldigten wurde abermals untersagt, sich ans Steuer eines Autos zu setzen. Doch schon rund acht Stunden später wurde die Polizei erneut darüber informiert, dass der Beschuldigte mit seinem Auto in Marienloh unterwegs war. Die Beamten trafen den Mann wieder im Von-Haxthausen-Weg an. Er gab zu, mit seinem Auto, das am frühen Morgen an der Detmolder Straße in Paderborn abgestellt worden war, gefahren zu sein. Zudem räumte er den Konsum von Alkohol ein.
Insgesamt fünf Blutentnahmen
Nachdem innerhalb von nur 25 Stunden auch der dritte Alkoholtest positiv ausfiel, wurde der 32-Jährige noch einmal zur Wache nach Bad Lippspringe gebracht. Dort nahm ein Arzt dem Mann die vierte und fünfte Blutproben ab. Um weitere Trunkenheitsfahrten zu verhindern, stellten die Beamten zudem seinen Fahrzeugschlüssel sicher.
Gegen den Promillefahrer ergingen Strafverfahren wegen dreier Fahrten unter Alkoholeinfluss und zweimaligen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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