Wohnung als Hanfplantage: Drei Männer in U-Haft

Mittwoch, 10. Dezember 2014 10:14 geschrieben von  Migration

TREYSA. Ein Wasserleitungsschaden hat dazu geführt, dass eine vollständig als Hanfplantage genutzte Wohnung entdeckt wurde. Drei Männer, die mit dem Drogenanbau in Verbindung stehen, sitzen inzwischen in Untersuchungshaft.

Wie die Polizei an diesem Mittwoch berichtete, hatte eine Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses in der Bahnhofstraße bemerkt, dass Wasser durch die Decke in ihre Wohnung tropfte. Sie verständigte daraufhin die Hauseigentümer, die die betreffende Wohnung öffnen ließen und dabei feststellten, dass in der Wohnung offensichtliche eine Aufzuchtanlage für Cannabispflanzen installiert war. Die Hauseigentümer verständigten daraufhin sofort die Polizei.

Keine Möbel in der ganzen Wohnung
Nach Anordnung der Wohnungsdurchsuchung durch das Amtsgericht in Marburg durchsuchten Kripobeamte die Wohnung. Hierbei erkannten sie schnell, dass die Wohnung offensichtlich zweckentfremdet zur Aufzucht von Cannabispflanzen mit entsprechendem technischem Gerät genutzt wurde. "Möbel waren in der Wohnung nicht vorhanden", sagte Polizeisprecher Markus Brettschneider. Die vorhandenen Gerätschaften sowie vorgefundene geringe Mengen Hanfsamen und 30 Pflanzensetzlinge wurden sichergestellt.

Am selben nahm die Polizei dann den 34-jährigen Wohnungsmieter in seiner eigentlichen Wohnung in Homberg fest. In dieser Wohnung wurden weitere Beweismittel sowie geringe Mengen Betäubung- und Arzneimittel aufgefunden und sichergestellt.

In seiner Vernehmung benannte der 34-Jährige zwei Mittäter, es handelt sich um zwei 26 und 40 Jahre alte Männer aus Homberg. Beide wurden noch am selben Abend, mit Unterstützungskräften der Polizeidirektion Kassel, festgenommen. Die Wohnungen der Männer wurden ebenfalls durchsucht, wobei in der Wohnung des 40-Jährigen Equipment für die Aufzuchtanlage lag.

Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Marburg wurden alle drei Tatverdächtigen am 28. November dem Haftrichter des Amtsgerichts Schwalmstadt vorgeführt. Aufgrund der zur Last gelegten Tat - bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - erging gegen alle drei Tatverdächtigen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Anschließend wurden sie in verschiedene Haftanstalten eingeliefert.

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Zuletzt bearbeitet am Mittwoch, 10. Dezember 2014 10:25

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