WALDECK-FRANKENBERG. Die Idee klingt verlockend: ein gemeinsamer drahtloser Internetanschluss mit dem Nachbarn und geteilte Kosten. Doch wer sich einen Anschluss teilt, geht ein Risiko ein. Denn wenn der Nachbar unerlaubte Dinge im Netz begeht, kann auch der andere Partner belangt werden. Darauf weist die Initiative „Deutschland sicher im Netz“ (DSIN) hin.
Der Inhaber der IP-Adresse haftet, wenn der Mitnutzer des Anschlusses Urheberverletzungen im Netz verübt - von illegal heruntergladener Musik bis zum abgefilmten Kinofilm. Außerdem setzt sich nach Angaben von DSIN der Anschlussinhaber sich der Gefahr aus, dass der Mitbenutzer auf die Daten, die der eigene Computer versendet, zugreift und so mitlesen kann, auf welchen Internetseiten man surft oder welche Passwörter verwendet werden.
Die Weitervermietung des Internetanschlusses sei zudem von den meisten Providern in den Geschäftsbedingungen untersagt. Wer trotzdem "teilt", muss mit Unterlassungserklärungen, Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten rechnen.