Paketagenten tappen in die Geldwäsche-Falle

Dienstag, 15. Oktober 2013 11:51 geschrieben von  Migration

MITTELHESSEN. Staatsanwaltschaft und Polizei warnen aktuell vor dubiosen Jobangeboten aus dem Internet. Wer "ohne Risiko" auf das schnelle Geld hofft, der sitzt nicht selten Betrügern auf und macht sich selbst der Geldwäsche strafbar.

Der Betrug mit angeblich lukrativen Jobangeboten nach dem Motto "Leicht verdientes Geld von zu Hause aus - ohne Risiko!" ist eines der vielen Gesichter des Betrugs. Im aktuellen Fall geriet ein Paar aus Neustadt (Marburg-Biedenkopf) in den Fokus der Ermittler der Kripo Marburg. Der 36-jährige Mann und die 48-jährige Frau agierten mindestens seit August als sogenannte "Paketagenten" für eine international operierende Bande.

Die Anwerbung war übers Internet erfolgt. Nach einigem Mailverkehr erhielt das Paar sogar einen Arbeitsvertrag. Alles sah hochoffiziell und professionell aus. Der mehrseitige Vertrag enthielt Firmenlogos, Anschriften und sogar Kleingedrucktes. Die vermeintlichen Arbeitgeber saßen in Estland, Russland und den USA. Sie offerierten in einem Vertrag einen Verdienst von 800 Euro monatlich zuzüglich der Provision von 20 Euro pro Paket. Der andere Vertrag versprach 25 Dollar pro Paket.

Paketageneten leiten nicht bezahlte Waren weiter
Die Aufgabe der Paketagenten bestand darin, die ausgelieferten Pakete weiterzuleiten an vom "Arbeitgeber" benannte Empfänger, die dem "Zwischenhändler" die Waren bezahlen. Der Paketagent behält die Provision ein und überweist dem Auftraggeber die übrige Summe. Damit verwirklicht der Paketagent den Tatbestand der Geldwäsche.

Im vorliegenden Fall gelang es der Kripo Marburg in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsabteilungen von Paketdiensten, 16 Warensendungen mit einem Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro abzufangen und sicherzustellen. Diese Warensendungen können so den rechtmäßigen Eigentümern zurückgegeben werden.

"Wer hofft, das schnelle Geld durch wenig Arbeit und das auch noch von zu Hause aus zu verdienen, der irrt", sagt Polizeisprecher Martin Ahlich. Statt des in Aussicht gestellten und erhoffen Verdienstes gibt es unter Umständen drei Monate bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen Geldwäsche. "Internetangebote sind immer mit Vorsicht zu genießen", mahnt der Polizeisprecher. Die Veröffentlichung über das Internet ist grundsätzlich jedem möglich, sodass selbst in renommierten Internet-Jobbörsen nicht immer von der Echtheit eines Angebotes ausgegangen werden kann. Die vorgegebenen Unternehmen sind meist nicht einmal Briefkastenadressen.

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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, 15. Oktober 2013 14:41

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