Betrug: Lotteriegewinn in der Türkei

Mittwoch, 02. Mai 2012 11:33 geschrieben von  Migration

WALDECK-FRANKENBERG. Zu vermeintlichen Lotterieweginnen in der Türkei gratulieren zurzeit professionelle Betrüger am Telefon. Vor dem Trick, bei dem die Opfer mit Geldforderungen konfrontiert werden, warnt das Bundeskriminalamt (BKA).

Insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger erhalten laut BKA betrügerische Anrufe, bei denen ihnen zu angeblichen Lotteriegewinnen gratuliert wird. Die Anrufer teilen ihren Opfern mit, dass sie hohe Bargeldbeträge oder Autos bei einer Lotterie gewonnen hätten. Dann werden die vermeintlichen Gewinner aufgefordert, Beträge von teilweise mehreren tausend Euro in die Türkei zu überweisen. Dies sei die Bedingung, um den Gewinn zu erhalten.

Die Geldforderungen werden den Opfern laut BKA damit erklärt, dass in der Türkei Kosten für Autotransport, Vollkasko, Versicherung oder Zoll angefallen seien. "Den Tätern kommt es lediglich darauf an, die geforderten Gebühren zu ergaunern. Der angebliche Gewinn wird nicht ausgehändigt", warnen die Experten des BKAs.

Hinter den vermeintlich deutschen Telefonanschlüssen, von denen die professionell auftretenden Täter mit ihren Opfern in Kontakt treten, sollen sich Call-Center in der Türkei verbergen. Am Telefon geben sich die Täter als Rechtsanwälte und Notare mit Kanzleien in Deutschland aus. "Sie gaukeln vor, den Opfern zu ihrem Gewinn verhelfen zu wollen", heißt es in einer Pressemitteilung vom Mittwoch. Zuletzt sollen sich die Betrüger auch als Polizeibeamte oder als Angehörige der deutschen Auslandsvertretungen in Ankara und Istanbul ausgegeben haben.

Das BKA rät zu folgendem Verhalten:

  • Wer nicht an einer Lotterie teilgenommen hat, kann auch nicht gewonnen haben.
  • Seien Sie misstrauisch! Lassen Sie sich nicht von der vorgegebenen Funktion des Anrufers und der deutschen Rufnummer täuschen. Dahinter verbirgt sich der im Ausland sitzende Betrüger.
  • Leisten Sie keinerlei Zahlungen! Eine Lotteriegesellschaft verlangt für die Aushändigung eines Gewinns niemals Vorausgebühren.
  • Informieren Sie im Zweifelsfall Ihre örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Strafanzeige.

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