Restalkohol? 40-Jähriger muss zur Blutentnahme

Montag, 02. Dezember 2013 23:16 geschrieben von  Migration

BAD WILDUNGEN. Weil er am späten Abend offenbar noch Restalkohol von der Nacht zuvor im Blut hatte, ist ein 40-jähriger Wildunger von der Polizei zur Ader gelassen worden. Die Beamten hatten den Toyotafahrer in der Frankfurter Straße kontrolliert.

Mit seiner Höflichkeit den Beamten gegenüber rückte sich der Mann am Sonntagabend gegen 22.15 Uhr selbst in den Fokus einer Streifenwagenbesatzung. In der engen Frankfurter Straße wollte der Autofahrer nämlich dem Funkwagen Platz machen und fuhr zur Seite. Dabei stellte er sich aber nach Polizeiangaben von Montag so ungeschickt an, dass sich die Beamten zu einer Kontrolle entschlossen.

Dabei bestätigte sich der Verdacht auf Alkohol am Steuer. Der 40-Jährige musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen, durfte aber seinen Führerschein zunächst behalten. Es hänge vom Ergebnis der Blutuntersuchung ab, ob sich der Fahrer "nur" wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten muss oder - ab einem Wert von 1,1 Promille - den Führerschein doch noch abgeben muss und sich einem Strafverfahren ausgesetzt sieht.

Der 40-Jährige gab ab, dass er noch unter dem Einfluss von Restalkohol aus der Nacht zuvor stehen würde. Juristisch gesehen macht dies aber keinen Unterschied.

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