Die "Kaffeefahrt"

Montag, 15. August 2011 15:18 geschrieben von  Migration

WALDECK-FRANKENBERG. "Schund" statt wertvolle Ware: Die Polizei warnt die Waldeck- Frankenberger vor "Kaffeefahrten". Immer wieder warnt die Polizei vor "Kaffeefahrten". Beinahe wöchentlich wenden sich Geprellte an die zuständigen Polizeistationen, weil Zusagen seitens der Veranstalter nicht eingehalten werden. Versprochene Gewinne werden nicht ausgezahlt oder entpuppen sich als "Nominierungen" für einen ausgelobten Preis. Die angepriesene, "hochwertige" Ware entpuppt sich häufig als überteuerter "Schund".

Eine weitere Masche ist das Ausloben von Zusatzgeschenken bei der Abnahme größerer Mengen. Bei der Abnahme weiterer Produkte versprechen die redegewandten Verkäufer beispielsweise Kochtöpfe oder eine Digitalkamera.

Polizeisprecher Volker König rät:

  • Nehmen Sie an keiner Kaffeefahrt teil
  • Teilnahme an der Verkaufsveranstaltung ist keine Pflicht
  • Sollten Sie sich dennoch dazu entschließen, nehmen Sie nur eine geringe Menge Bargeld mit
  • Leisten Sie vor Ort keine Anzahlung, sondern lassen sich eine Rechnung ausstellen
  • Sie keine EC-Karte oder Kreditkarte mit
  • Sollten Sie sich entschließen ein Produkt zu kaufen, verlangen Sie einen Kaufvertrag. Sie haben ein Rücktrittsrecht (bei Warenwert über 40 Euro)
  • Achten Sie auf das Datum im Vertrag, es wird häufig rückdatiert, um Rücktrittsansprüche auszuhebeln
  • Vertragsdurchschrift verlangen
  • Im Vertrag muss die Postanschrift des Verkäufers stehen (Wohnort, Straße, Hausnummer), Postfach ist nicht ausreichend
  • Keine Überweisungsformulare ausfüllen
  • Handy mitnehmen, um notfalls Polizei rufen zu können
Zuletzt bearbeitet am Montag, 15. August 2011 16:50

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