Narrenkappe oder Autofahrt – nicht beides auf einmal

Donnerstag, 31. Januar 2013 11:58 geschrieben von  Migration

WALDECK-FRANKENBERG. Die "dollen Tage" stehen bevor. Die Polizei bittet die Narren, den Wagen nach dem Genuss alkoholischer Getränke stehen zu lassen. Statistiken belegen, dass die Zahl der Unfallopfer bei den alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Fahrzeugführern nahezu doppelt so hoch ist wie bei den unbeeinflussten Autofahrern.

"Wer feiert sollte sich vorher seiner Verantwortung bewusst sein und für eine sichere Heimfahrt sorgen. Jeder Fahrer trägt Verantwortung nicht nur für sich, sondern auch für seine Mitmenschen", apelliert die Polizei. Die Beamten verweisen auf öffentliche Verkehrsmittel, Taxen oder auf einen "BOB" für eine sichere und vor allem folgenlose Heimfahrt.

Die Ratschläge und Bitten der Polizei:

  • Wer feiert und trinkt, nutzt zur Heimfahrt öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder einen BOB!
  • Vorsicht, Restalkohol. Der Abbau der Blutalkoholkonzentration dauert deutlich länger als der Aufbau. Der Körper baut nur 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde ab.
  • Es gilt: 0,0 Promille für Fahranfänger während der Probezeit und bis zum 21. Lebensjahr. Ab 0,3 Promille drohen bei Beteiligung an einem Unfall oder auffälliger Fahrweise Führerscheinentzug, Geldstrafe und Punkte.
  • Betrunkene Radler können ebenfalls den Führerschein verlieren. Als fahrunfähig gilt ein Radler ab 1,6 Promille. Eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) und Geldbuße sind möglich.
  • Der Verlust des Versicherungsschutzes droht. Verkehrsteilnehmer sollten bedenken, dass die Versicherer im Leistungsfall beim Genuss von Alkohol oder Drogen keinen Spaß verstehen.
  • Trinken bis zur Promillegrenze funktioniert nicht: Es gibt dafür keine passenden Formeln oder Rechenspielchen. Wer fährt, trinkt nicht.

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Zuletzt bearbeitet am Donnerstag, 31. Januar 2013 12:06

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