WALDECK-FRANKENBERG. Seit dem 1. Januar 2013 müssen Hausbesitzer selbst dafür sorgen, dass Kamine, Heizungsanlagen und Feuerstätten gesäubert und gewartet werden. Durch das neue Gesetz über das Berufsrecht im Schornsteinfegerhandwerk können Anlagemechaniker von Heizungsbau, Sanitär -und Klimatechnikfirmen – sofern sie bei der zuständigen Handwerkskammer als freie Schornsteinfeger gemeldet sind – vom Eigentümer beauftragt werden.
Allerdings muss die Sicherheitsüberprüfung der Feuerstätten und Feuerungsanlagen alle dreieinhalb Jahre (zweimal in sieben Jahren) vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden. Außerdem bleibt der Bezirksschornsteinfeger für alle Hauseigentümer Ansprechpartner, legt die Kehrintervalle und Kehrarbeiten fest und nimmt neue Kamine sicherheitstechnisch ab. Das Kehrbuch wird also weiterhin vom Bezirksschornsteinfeger geführt.
Aus der bisherigen Duldungspflicht ist eine Handlungspflicht für Hauseigentümer geworden. Das heisst, das sich ein Hauseigentümer, der sich für einen freien Schornsteinfeger entscheidet, dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger die Ausführungen der geforderten Arbeiten nachweisen muss. Damit steht seit 1. Januar 2013 der Hauseigentümer in der Verantwortung. Versäumt ein Eigentümer fristen, muss dass an das zuständige Landratsamt gemeldet werden, dieses wiederum leitet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Die Kosten dafür sind nicht unerheblich.
In der Regel werden die Hauseigentümer weiterhin bei ihren Schornsteinfegern bleiben, schon allein deshalb, weil sich im Laufe der Jahre ein persönliches Verhältnis entwickelt hat und der Schornsteinfeger die Gebäude -und Feuerstätten kennt, so Bezirksschornsteinfegermeister Dirk Grebe aus Rattlar. Alles andere ist wahrscheinlich mit zusätzlichen Kosten und hoher Bürokratie verbunden.
Das Foto wurde mit Genehmigung der Hauseigentümerin publiziert.