KREIS PADERBORN. Über das gesamte Jahr zählt Alkohol am Steuer zu den gefährlichsten Kombinationen beim Autofahren - seit Jahren eine der Hauptunfallursachen. Zum Jahreswechsel kommt eine weitere brenzlige Situation hinzu: Alkohol am Zünder. Rechtzeitig vor Silvester will die Paderborner Polizei auf die Gefahren aufmerksam machen. Im Straßenverkehr kündigt die Behörde verstärkte Alkoholkontrollen an.
Wie in den Vorjahren wird der Jahreswechsel landesweit von intensiven Überprüfungen der Autofahrer durch die Polizei begleitet werden. Dabei werden nicht nur in der Silvesternacht, sondern auch am Neujahrstag vermehrt Alkoholkontrollen im gesamten Kreisgebiet durchgeführt.
Bis Ende November verzeichnete die Polizei im Kreis Paderborn bereits 154 Verkehrsunfälle, bei denen Alkohol oder Drogen eine Rolle spielten. In der letzten Silvesternacht ereigneten sich vier Alkoholunfälle. Beteiligt waren Autofahrer und ein Radfahrer. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass der Führerschein auch unter 0,5 Promille auf dem Spiel steht. Wer in einen Unfall verwickelt wird oder in gefährlicher Weise fährt, riskiert schon ab 0,3 Promille ein Strafverfahren. Dabei kann auch der oft unterschätzte "Restalkohol" nach einer durchzechten Nacht führen.
Fest steht: Bei zu viel Alkohol ist meistens der Führerschein weg und das neue Jahr hat einen neuen Fußgänger. Zudem sind empfindliche Geldbußen zu zahlen und der Versicherungsschutz steht auf dem Spiel, sodass die Verursacher ebenfalls auf den Kosten eines Alkoholunfalls sitzen bleiben. Das gleiche gilt bei Drogenkonsum. Hier reicht bereits der Nachweis eines Rauschmittels aus. Auch Fahrradfahrer müssen sich bewusst machen, dass sie unter Alkoholeinwirkung stark gefährdet sind und übel verunglücken können. Bei einer Polizeikontrolle geht's ihnen ähnlich wie den Autofahrern: Strafverfahren, Geldbuße und unter Umständen auch Führerscheinentzug.
Neben den Verkehrskontrollen werden die Polizisten während des Jahreswechsels auch auf Mitbürger achten, die allzu sorglos mit Böllern, Silvesterraketen oder Signalwaffen umgehen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Immer wieder kommt es im unsachgemäßen Gebrauch mit Feuerwerk zu Verletzungen - gerade dann, wenn der "Feuerwerker" zu tief ins Glas geschaut hat. Dabei ist nicht nur er, sondern auch andere gefährdet. Feuerwerksartikel gehören nicht in Kinderhände. Eltern sollten die Einhaltung der Altersvorschriften überwachen und kontrollieren. Sämtliche auf den Verpackungen abgedruckten Sicherheitshinweise der Hersteller sind unbedingt zu beachten. Die Polizei rät, nur Silvesterfeuerwerk mit offizieller Zulassung einzusetzen. Beim Gebrauch von Silvesterböllern ohne BAM-Klassifizierung geht der Nutzer ein hohes Verletzungsrisiko ein, weil hier oftmals größere Mengen pyrotechnischer Stoffe mit einem völlig unkalkulierbaren Zündverhalten bei der Produktion verwandt werden.
Absolut unzulässig sind selbst gebastelte Böller, scharfe Munition und militärische Sprengkörper aller Art. Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffen dürfen nur auf dem eigenen Grundstück mitgeführt werden. Für das Führen dieser Waffen außerhalb des befriedeten Besitztums ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. Für das Schießen mit diesen Pistolen ist eine Schießerlaubnis notwendig, die in den allermeisten Fällen aber nicht vorliegt. Wer also außerhalb des eigenen Grundstücks Silvestermunition verschießt, riskiert eine Strafanzeige. Waffenbesitzer dürfen ihre Pistolen nicht zu öffentlichen Veranstaltungen, wie zum Beispiel Silvesterfeiern, mitnehmen. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Geldbußen, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.