"Teppichjubiläum": Neue Betrugsmasche

Montag, 10. Dezember 2012 16:14 geschrieben von  Migration

HOCHSAUERLANDKREIS. Mit einer neuen Betrugsmasche hat sich in den vergangenen Tagen ein bislang unbekannter Täter am Telefon bei einer 97-jährigen Arnsbergerin gemeldet. Er teilte ihr mit, dass sie vor 50 Jahren einen Teppich gekauft hätte und man sich nun mit einem Präsent dafür persönlich bei ihr zu Hause bedanken wollte. Geistesgegenwärtig informierte die Seniorin ihre Tochter, die beim nächsten Anruf anwesend war. Der Anrufer bekam mit, dass die Tochter im Hintergrund war und beendete das Gespräch. Es kam zu keiner weiteren Kontaktaufnahme.

Auch für die Polizei war diese Masche neu. Der Polizei im Hochsauerlandkreis sind in den vergangenen Wochen aber wieder einige Fälle des sogenannten Enkeltricks bekannt geworden. Betroffen von diesen Anrufen sind überwiegend ältere Menschen, denen am Telefon durch geschickte Gesprächsführung vorgegaukelt wird, dass der Enkel oder ein anderer naher Angehöriger anruft und aus einer Notlage heraus dringend Geld benötigt. Die Angerufenen werden um oftmals große Geldbeträge gebeten, die durch einen guten Bekannten des angeblichen Verwandten abgeholt werden. In beiden Fällen sollen die Senioren hohe Geldbeträge bereit halten, die gleich von einem Bekannten des Enkels oder anderen Angehörigen abgeholt werden. Aus lauter Angst um ihre Angehörigen lassen sich viele der Betroffenen darauf ein und händigen das Geld in oftmals vierstelliger Höhe aus.

Eine weitere Masche sind die sogenannten "Schockanrufe". Sie wird bei überwiegend älteren, Menschen benutzt. Auch hier gab es erst kürzlich wieder einen Versuch in Marsberg, bei dem es durch das richtige Verhalten der Betroffenen bei einem Versuch blieb. Bei den Schockanrufen geben sich die Betrüger am Telefon etwa als Polizist, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt aus und schildern eine vermeintliche Notlage. Sie behaupten zum Beispiel, ein naher Verwandter des Angerufenen hätte einen Unfall verursacht und ein Kind schwer verletzt. Um zu verhindern, dass der Angehörige angezeigt und verhaftet wird, müsse sofort eine vier- bis fünfstellige Summe gezahlt werden. Um noch glaubhafter zu wirken, spielt ein weiterer Täter am Telefon den in Tränen aufgelösten angeblich unfallbeteiligten Angehörigen und bittet eindringlich flehend um die Zahlung des verlangten Betrags. Oder aber es wird eine Ausrede erfunden, warum der Angehörige nicht ans Telefon gehen kann. Das völlig überrumpelte, unter Schock geratene Opfer sichert schließlich die Zahlung zu und händigt das Geld einem ihm unbekannten Abholer aus. Erst wenn die Geschädigten den ersten Schock überwunden und den vermeintlich betroffenen Angehörigen erreicht haben, stellen sie fest, dass sie Opfer einer ganz üblen Betrugsmasche geworden sind.

Egal unter welchem Vorwand angerufen wird, generell gilt, dass man sich auf nichts einlassen sollte. Es sollten keine Adressen mitgeteilt werden. Wenn man unsicher ist, sollte man sich an Verwandte, Nachbarn oder auch die Polizei wenden. Oftmals hilft das schon, dass die Anrufer, die teilweise mit massiven Drohungen die Ängste der Betroffenen schüren, sich nicht mehr melden.

Neustes 112-Video

Werbeprospekte

Anzeige
Anzeige