LANDKREIS. Vor einer neuen Betrugsmasche warnt die Polizei: Waren es in den vergangenen Wochen Schockanrufe und der Enkeltrick, mit dem Betrüger ihre Opfer abzockten, ist es nun die do genannte "Gewinnspielmasche".
"Hierbei erhält das Opfer telefonisch die Nachricht über die erfolgreiche Teilnahme an einem Gewinnspiel. Der Anrufer erzählt und erzählt und weist letztlich auf irgendwelche notwendigen Kosten oder Gebühren hin, die problemlos und ohne weitere Zeitverzögerung am besten mittels sogenannter U-Cash-Codes zu bezahlen seien", erläutert Polizeisprecher Martin Ahlich das Vorgehen.
Das potenzielle Opfer erhält Hinweise über die nächstgelegene Möglichkeit zum Erwerb dieser Zahlungsmittel (meist nahegelegene Tankstellen) und die Telefonnummer, an die die Codes schließlich zu übermitteln sind. Das Opfer kauft die Vouchers, gibt die Codes weiter, ist damit sein Geld los und wartet bis zum Sankt Nimmerleinstag auf den angeblichen Gewinn.
So ungefähr erging es auch einer Frau aus einem Gladenbacher Ortsteil am Ende der letzten Woche. Sie hatte tatsächlich vor Wochen an einem Gewinnspiel teilgenommen und schenkte dem Anrufer, der ihr einen Bargeldbeginn von 48.000 Euro in Aussicht stellte, Glauben.
Herr Meier, so nannte sich der Anrufer, bräuchte jedoch Bargeld zu Abdeckung der Kosten für den Werttransport. Dann folgte die Masche mit den U-Cash-Codes. Herr Meier war besonders dreist und erklärte bei der Übermittlung der Codes, dass es bei der Gewinnsumme einen Zahlendreher gegeben habe. Die Dame habe nicht etwa 48, sondern
84.000 Euro zu erwarten. Daher seien die notwendigen Gebühren leider auch höher.
Darauf ging die Frau nicht mehr ein und informierte die Polizei. "Der aktuelle Fall zeigt deutlich: Vorsicht nicht nur bei schriftlichen, sondern erst recht bei telefonischen
Gewinnbenachrichtigungen. Wer nicht an einem Gewinnspiel teilgenommen hat, kann auch nicht gewinnen. Seriöse Veranstalter fordern für einen Gewinn keine wie auch immer gearteten Gebühren", verdeutlicht Ahlich.
Nähere Informationen zum Betrug im Zusammenhang mit Gewinnversprechen gibt es im Internet unter www.polizei-beratung.de oder www.polizei.hessen.de oder bei der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle.