WALLAU. Das Feuer, das ein 29-jähriger Mann am Montagabend in einem Garten in der Bahnhofstraße entfachte, kann noch teuer werden.
Wer beschichtete Holzplatten, Kunststofftüten, Plastikabfälle und Kunststoffverkleidungen verbrennt, geht unerlaubt mit gefährlichen Abfällen um. Der § 326 des Strafgesetzbuches sieht dafür einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. (ma)