Tödliche Verletzungen selbst zugefügt

Donnerstag, 19. April 2012 15:13 geschrieben von  Migration

WOLFHAGEN. Die Umstände, die zum Tod des 63 Jahre alten Peter Stephan G. aus Wolfhagen führten, sind nach übereinstimmender Auffassung von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichtsmedizin und der Kriminalwissenschaft beim Hessischen Landeskriminalamt geklärt. Der Mann hatte sich die tödlichen Verletzungen selbst zugefügt.

"Nach der Zusammenführung aller polizeilichen Erkenntnisse und Ermittlungsergebnisse und dem Abgleich mit den nun vorliegenden umfangreichen Untersuchungsergebnissen durch Rechtsmediziner und die Kriminalwissenschafter beim Landeskriminalamt sind die Ermittlungsbehörden jetzt sicher, dass sich der 63-Jährige mit einem Küchenmesser selber die im Bauchbereich festgestellten Stichverletzungen beigebracht hat, die letztlich zum Verbluten und zum Tod des Mannes geführt haben" - so heißt es am Donnerstag in einer gemeinsamen Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Der alleinstehende Wolfhager war am Ostermontag tot in seiner Wohnung aufgefunden worden. Nachbarn hatten ihn schon längere Zeit nicht gesehen und sich Sorgen gemacht. Den weit fortgeschrittenen Leichenerscheinungen nach gingen die Beamten der eigens zur Ermittlung der bis zuletzt unklaren Todesumstände eingerichteten Mordkommission "Ofenberg" davon aus, dass der 63-Jährige zum Zeitpunkt seines Auffindens am 9. April schon zwei bis vier Wochen tot war. "Nach unseren umfangreichen Ermittlungen, die auch mit den gerichtsmedizinischen Ergebnissen einschließlich der histologischen Befunde im Einklang stehen, dürfte der 63-Jährige bereits Anfang März verstorben sein", sagt der Erste Kriminalhauptkommissar Fred Lenhoff, der die Mordkommission im Polizeipräsidium Nordhessen leitete. Als Todeszeitpunkt gehe man unter Berücksichtigung aller Untersuchungsergebnisse vom Wochenende 9. bis 11. März 2012 aus. Lenhoff hatte zu Beginn der Ermittlungen gesagt, die Polizei ermittele in "alle Richtungen" und schließe dabei auch Suizid nicht aus. Man habe bei den Untersuchungen aber keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gefunden.

Zuletzt bearbeitet am Donnerstag, 19. April 2012 15:43

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