MARBURG. Das war eine kurze Reise: Ein LKW-Fahrer aus Karlsruhe hatte seinen Tieflader in der Neuen Kasseler Straße mit einem Bagger beladen. Auf der Stadtautobahn war er gegen 12.20 Uhr unterwegs in Richtung Süden. Doch schon an der Kurt-Schumacher-Brücke blieb der Bagger hängen – die Fahrt war zu Ende.
Die Brücke bietet einen Durchlass von mindestens 4,50 Metern, denn das ist Vorschrift. Wäre sie niedriger, müsste die Höhe ausgeschildert sein. Der Tieflader war mit dem Bagger jedoch deutlich zu hoch: Der Ausleger der Arms touchierte die Unterseite der Brücke, riss Zement aus den vier Querstreben. Die Zementbrocken flogen auch auf die Straße, die rechte Fahrspur der Stadtautobahn musste zunächst gesperrt werden.
„Das ist nicht zum ersten Mal passiert“, erläutert ein Mann der Straßenmeisterei und zeigt auf Stellen, an denen die Brücke bereits repariert wurde. Die Streben würden auch jetzt wieder repariert – nach einer eingehenden Untersuchung. „Ein Passieren ist nach wie vor gefahrlos möglich“, versicherte indes Polizeisprecher Jürgen Schlick. Verantwortliche hätten die Brücke bereits begutachtet.
Der Tieflader wurde im Schritttempo von der Polizei auf den Parkplatz in Höhe des AquaMar geleitet. Dort war die Fahrt für ihn vorerst endgültig zu Ende. Denn durch den Aufprall riss die Druckluftverbindung des Aufliegers ab, was eine Weiterfahrt verhinderte.
Polizisten des Technischen Diensts untersuchten den Tieflader auf dem Parkplatz und attestierten dem Fahrer, er habe seine Ladung „vorbildlich gesichert“. Und das sei auch gut so, denn „sonst hätte die ganze Geschichte deutlich schlimmer ausgehen können. Nicht auszudenken, wenn der Bagger vom Tieflader gestürzt wäre und eventuell ein nachfolgendes Auto unter sich begraben hätte“, so die Polizei.
Ganz ohne Schäden ging der Unfall jedoch für den nachfolgenden Verkehr nicht aus: Ein nachfolgender Fiat Panda überfuhr einen Unterlegkeil, der vom LKW gefallen war. Der Fiat wurde leicht beschädigt.
Als die Beamten die Höhe des Tiefladers kontrollierten, staunten sie nicht schlecht: 4,67 Meter maßen sie an der höchsten Stelle – erlaubt ist eine Gesamthöhe von 4 Metern. „Und es gibt keine Toleranz“, wie ein Polizist verdeutlicht. Zudem müsse man davon ausgehen, dass die Ursprungs-Höhe noch darüber lag, denn durch den Anprall wurde der Bagger-Arm deutlich gestaucht.
Der LKW-Fahrer hatte die Höhe nicht nachgemessen, sich vielmehr auf die Aussagen des Mannes verlassen, der den Bagger auf den LKW gefahren hatte. Letztendlich war die Ladefläche jedoch zu kurz: Wäre sie länger gewesen, hätte der Arm weiter nach unten ausgefahren werden können. Dennoch steht er nun in der Haftung: „Laut Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung muss sich der Fahrer vor Fahrtantritt versichern, dass sein Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet“, so die Polizei.
Welche Strafe nun auf den Lastwagenfahrer zukommt, konnte der Beamte jedoch nicht sagen. Den entstandenen Schaden beziffert die Polizei auf rund 20.000 Euro. (as)