Himmelslaternen verursachen Flächenbrand

Donnerstag, 09. August 2018 17:39 geschrieben von  Migration

MORNSHAUSEN. Aus Anlass einer Hochzeit stiegen am Mittwochabend mehrere Himmelslaternen in die Luft. Vier trieben durch den Wind in Richtung Ortschaft, einer blieb bereits auf einem nahegelegenen Betriebsgelände hängen.

Die Feuerwehr konnte die zum Ort reisenden Lampions abfangen und löschen, bevor sie Schaden anrichteten. Durch das schnelle Eingreifen der Wehr richtete auch der von der hängengebliebenen Laterne verursachte kleine Flächenbrand einen nur geringen Schaden an, als sie eine Rasenfläche in Brand steckte.

Mag die Hochzeitsfeier auch aus anderen Gründen in ewiger Erinnerung bleiben. Ein Teil wird immer die von der Polizei vorgelegte Strafanzeige wegen des Herbeiführens einer Brandgefahr nach § 306f Strafgesetzbuch sein.

Hinweis: Diese mit brennenden Kerzen versehenen Himmelskörper aus Papier sehen zwar schön aus, stellen jedoch ebenfalls potentielle Brandsätze dar. Sie können mehrere Hundert Meter in die Höhe steigen und sich durchaus mehrere Kilometer weit vom Startpunkt aus entfernen. Bleiben sie nicht zwischendurch irgendwo hängen, fallen sie unkontrolliert vom Himmel. Kommt es zur Landung mit noch brennender Kerze besteht - insbesondere bei vorangegangener langer Trockenheit - eine erhebliche Brandgefahr.

Nach Internetrecherchen lösten solche Himmelslaternen schon schwere Brände aus. In Deutschland dürfen diese Lampions nicht ohne Erlaubnis in die Luft, in einigen Bundesländern sind sie komplett verboten. In Hessen verbietet es der § 1 der Gefahrenabwehrverordnung gegen das Aufsteigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern, dass ballonartige Leuchtkörper, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird, insbesondere Flug - oder Himmelslaternen aufsteigen. (ots/r)

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Zuletzt bearbeitet am Donnerstag, 09. August 2018 17:51

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