Polizei schnappt Sprayer: 19-Jähriger soll 24 "Tags" hinterlassen haben

Freitag, 10. Februar 2012 08:14 geschrieben von  Migration

MARBURG. Die Polizei Marburg ermittelt wegen Sachbeschädigungen durch Graffitis gegen einen 19-jährigen Mann aus dem Nordkreis. Der Auszubildende steht unter dringendem Verdacht, eine ganze Reihe seiner sogenannten "Tags" in Marburg und Cölbe gesprüht und dabei einen Schaden von mehreren Tausend Euro angerichtet zu haben. Der junge Mann räumte einen Teil der vorgeworfenen Taten ein.

Die Polizei kam dem Sprüher auf die Spur, weil er sich nicht von seinen Vorlagen trennte und zudem seine Werke in seinem unmittelbaren Umfeld hinterließ.
Aufmerksame Zeugen bemerkten, dass die offensichtlichen Graffitits in den Unterlagen und auf dem Schreibtisch eines Schülers mit den Farbschmierereien an der Schule in der Weintrautstraße übereinstimmten. Seit August des letzten Jahres gab es dort auf Türen, Wänden und Aufzügen mehr als 20 dieser illegalen Malereien.

Auf Befragen der daraufhin informierten Polizei räumte der 19-Jährige tatsächlich die Verursachung eines Teils der vorgeworfenen Taten an der Schule ein. Während der andauernden Ermittlungen erhielt die Polizei am 6. Februar Hinweise auf weitere Graffitis in Bürgeln. Die dortigen Motive und Ausführungen stimmten mit denen in der Weintrautstraße überein, sodass sich ein dringender Tatverdacht auch für diese Sachbeschädigungen gegen den 19-Jährigen ergibt.

Insgesamt stellte die Polizei verteilt über den gesamten Cölber Ortsteil 23 weitere Tatorte fest. Der Sprüher beschmierte Wände von Trafohäuschen und Pumpenstation, sowie Stromverteilerkästen, Laternen, Zigarettenautomaten und Verkehrszeichen. Er muss sich demnächst für bislang mindestens 24 Taten seit August vergangenen Jahres vor Gericht verantworten.

Weitere Tatorte hält die Polizei derzeit für sehr wahrscheinlich. Neben der strafrechtlichen Verfolgung wegen der Sachbeschädigungen drohen zivilrechtliche Forderungen. Erwirkt ein Opfer beim Gericht einen Schuldentitel, so behalten seine zivilrechtlichen Ansprüche noch 30 Jahre lang ihre Gültigkeit. (ma)

Zuletzt bearbeitet am Freitag, 10. Februar 2012 14:29

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