Gezielte Schwerlastkontrollen im Hochsauerlandkreis

Donnerstag, 08. Februar 2018 21:12 geschrieben von  Migration

HOCHSAUERLANDKREIS. Auch im Sauerland hat der Lkw-Verkehr in den letzten Jahren zugenommen. Um die Unfallgefahren durch Fehlverhalten der Fahrer oder durch mangelnde Fahrzeugtechnik zu minimieren, kontrolliert die Kreispolizeibehörde regelmäßig die Lkw auf den Straßen. Verstöße werden konsequent verfolgt und mangelhafte Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen.

Der Verkehrsdienst stellte am Dienstag wieder eine Vielzahl von Verstößen fest: In Nuttlar fielen den Verkehrsexperten gleich zwei Langholztransporter auf. Diese waren augenscheinlich überladen. Die anschließende Wägung bestätigte den Verdacht der Polizisten. Die beiden Transporter waren mit über 58 und 52 Tonnen Gesamtgewicht deutlich überladen.

Den beiden 31 und 47 Jahre alten Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt. Sie mussten die Überladung an Ort und Stelle abladen, ehe sie die Fahrt fortsetzen durften. Die beiden Fahrer und die verantwortlichen Unternehmen erwarten nun empfindliche Strafen. In Brilon hielten die Beamten einen Abschleppwagen an. Auf dem Lkw stand ein Kleinlaster der Sprinterklasse. Das führte zu einer Überladung von etwa 20 Prozent. Auch hier erwarten den Halter und den Fahrer entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Ebenfalls in Brilon wurde in der Mittagszeit ein Schulbus kontrolliert. Bei der Kontrolle wurden mehrere Mängel festgestellt. Den Beamten blieb nichts anderes übrig als die Weiterfahrt mit Fahrgästen zu untersagen. Festgestellt wurden unter anderem eine defekte Ausstiegstür, welche nicht korrekt verschloss sowie fehlende Nothämmer und Hinweise zum Notausstieg. Zudem war der Bus nicht als Schulbus gekennzeichnet. Der 57-jährige Fahrer und das Busunternehmen erhalten demnächst Post mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Die zuständige Aufsichtsbehörde erhielt ebenfalls Kenntnis. In Olsberg wurde am Nachmittag ein forstwirtschaftlicher Großraumtransport kontrolliert. Die Beamten des Verkehrsdienstes stellten fest, dass hierbei gegen die Auflagen der Sondergenehmigung verstoßen wurde. Zudem war der Anhänger zum Transport der Holzverarbeitungsmaschine zu klein dimensioniert, so dass die Weiterfahrt untersagt werden musste. (ots/r)

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Zuletzt bearbeitet am Donnerstag, 08. Februar 2018 21:24

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