Falsche Ausfahrt: Sattelzug rangiert rückwärts auf A 49

Dienstag, 21. März 2017 11:31 geschrieben von  Migration

BAUNATAL. Rückwärts hat ein Lkw-Fahrer mit seinem Sattelzug auf der A 49 rangiert, nachdem er zuvor die falsche Ausfahrt genommen hatte. Bei dem gefährlichen Fahrmanöver kam es zwar zu keinem Unfall, der Vorfall hat für den 32-jährigen Trucker aber dennoch Konsequenzen.

Die Besatzung einer Streife der Autobahnpolizei kam in der Nacht zu Dienstag gegen 0.45 Uhr zufällig hinzu, als der Fahrer eines Sattelzuges rückwärts aus der Ausfahrt Baunatal-Nord gefahren kam und anschließend beim Rangieren weiter zurück bis auf die Fahrbahnen der Autobahn setzte. Sie zogen den Lkw daraufhin umgehend aus dem Verkehr und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den 32-jährigen Fahrer aus Polen ein.

Wie der Fahrer gegenüber den Beamten einräumte, war er auf der A 49 in Richtung Marburg unterwegs und an der Anschlussstelle Baunatal-Nord versehentlich falsch abgefahren. Als er bemerkte, die falsche Ausfahrt genommen zu haben, hielt er an und fuhr in der Ausfahrt rückwärts wieder zurück bis auf den Ausfädelungsstreifen der Autobahn. Um wieder auf die A 49 in Richtung Süden auffahren zu können, rangierte er dort und setzte dabei mit seinem Sattelzug zurück bis auf die durchgehenden Fahrstreifen der Autobahn.

"Glücklicherweise kamen zu dieser Zeit von hinten keine Verkehrsteilnehmer, die durch das gefährliche Manöver gefährdet wurden oder sogar zu Schaden kamen", sagte am Dienstag ein Polizeisprecher. Der 32-Jährige muss sich nun wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit verantworten, für die in der Regel ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot vorgesehen sind. Die Beamten entließen ihn jedoch erst nach Zahlung einer Sicherheitsleistung von 430 Euro wieder auf freien Fuß. Da er keinen deutschen Führerschein und seinen Wohnsitz im Ausland hat und somit das einmonatige Fahrverbot gegen ihn nicht angeordnet werden kann, musste er die Sicherheit in doppelter Höhe des Bußgeldsatzes zuzüglich der zu erwartenden Verfahrenskosten zahlen.

Für die weitere Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ist nun die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel zuständig, an die die Beamten das Verfahren abgaben. (ots/pfa)  

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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, 21. März 2017 12:09

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