Indischer Studentin telefonisch mit Abschiebung gedroht

Donnerstag, 04. August 2016 22:49 geschrieben von  Migration

MARBURG. Offenbar um Kasse zu machen, hat ein unbekannter Betrüger einer indischen Studentin mit Abschiebung gedroht. Der Anrufer, der sich als Mitarbeiter der zuständigen Behörde ausgab, forderte 2000 Euro, um die Ausweisung der jungen Frau abzuwenden.

Die aus Indien stammende 24-jährige Studentin steht laut Polizei noch immer sichtbar unter dem Eindruck des Drohanrufs von Mittwoch. Sie traute sich nach dem Telefonat weder aus ihrer Wohnung noch ans Telefon. Aus Indien informierte der besorgte Vater telefonisch die Marburger Polizei, die nunmehr wegen Betrugs und Erpressung ermittelt.

Der Anrufer, ein angeblicher Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), drohte in insgesamt sieben Telefonaten mit der Abschiebung und versetzte dabei die Studentin in Angst und unter Druck. Da sie den geforderten Geldtransfer per Western Union nicht leisten konnte, forderte der Anrufer sie auf, die geforderten 2000 Euro durch den Kauf von iTunes-Karten und Übermittlung der Codes zu begleichen. Im Display des Telefons der Studentin erschienen Telefonnummern, die tatsächlich existent sind und zum BAMF gehören. Offenbar waren die Rufnummern mit speziellen Computerprogrammen generiert worden.

Beim BAMF gibt es bereits seit 2014 immer wieder Beschwerden über erpresserische Drohanrufe, bei denen die Telefonnummer des Bürgerservices des Bundesamtes im Display der Angerufenen erscheint. Immer drohen die Anrufer mit Abschiebung und nennen dann die Möglichkeit, dieser Abschiebung durch Zahlen einer bestimmten Summe zu entgehen. Die bestens informierten Anrufer kennen nicht nur die Adressen und Erreichbarkeiten ihrer Opfer, sondern auch Pass- und Visanummern oder auch den Arbeitgeber.

Aus früheren Veröffentlichungen geht hervor, dass die Täter drei- bis vierstellige Beträge verlangen. Sie begründen ihre Forderungen sehr unterschiedlich. Mal sind es angeblich fehlerhafte Unterlagen für den Aufenthaltstitel der Ehefrau, mal sind die Daten im Visaantrag falsch und die Ausweisung noch am selben Tag steht angeblich bevor. In einem Fall erfolgte auch eine Haftandrohung, weil der Visaantrag ein falsches Geburtsdatum enthielt. Gefordert wird stets die Überweisung des Geldes über Western Union oder aber - wie am Mittwoch in Marburg - die Zahlung mit Wertkarten. (ots/pfa)

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Zuletzt bearbeitet am Donnerstag, 04. August 2016 23:07

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