Polizeihubschrauber: Pilot mit Laserpointer geblendet

Dienstag, 12. Juli 2016 12:46 geschrieben von  Migration

KIRCHHAIN/STADTALLENDORF. Während sich die Besatzung eines Polizeihubschraubers an einer Personensuche beteiligte, hat ein 36-Jähriger den Piloten am späten Abend mit einem Laserpointer geblendet. Den Einsatzkräften gelang es, den Mann aufzuspüren - er muss sich nun strafrechtlich verantworten.

Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr, so lautet der Vorwurf, den die Behörden dem 36 Jahre alten und polizeibekannten Mann aus dem Ostkreis machen. Den Laserpointer stellte die Besatzung eines Streifenwagens bei dem Verdächtigen sicher und leitete ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen der begangenen Straftat ein.

Anlass für den Einsatz des Polizeihubschraubers war eine Personensuche, nachdem eine Lokführerin in der Nähe des Bahnhofs von Kirchhain am Montagabend gegen 22 Uhr ein Kind mit einem braunen Rucksack und eine weitere Person in Gleisnähe gesehen hatte. Rettungskräfte, Bundespolizei und Polizei konnten trotz intensiver Suche niemanden finden. Die Bahnstrecke wurde erst um kurz vor 23.30 Uhr wieder freigegeben.

Während der Suche kam es zu dem beschriebenen und durchaus gefährlichen Vorfall: Der später ermittelte 36-Jährige soll einen in die Suche eingebundenen Polizeihubschrauber über einen längeren Zeitraum gezielt und bewusst mit einem Laserpointer anvisiert haben. "Er hat das auch geschafft, denn die Piloten waren durch die Blendung gezwungen, abzudrehen und die Positionslichter auszuschalten, um das Zielen zu erschweren", sagte am Dienstag der Marburger Polizeisprecher Martin Ahlich. Die Kollegen im Helikopter hätten Schutzbrillen aufsetzen müssen. "Durch den Einsatz des Lasers bestand eine erhebliche Gefahr für die Maschine und deren Besatzung", unterstrich Ahlich.

Trotz der notwendigen Gegenmaßnahmen schaffte es die Besatzung, den mutmaßlichen Standort des Lasers zu lokalisieren und einen verdächtigen Mann dort auszumachen. Sollte es zur Ankklage kommen, droht dem 36-Jährigen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. (ots/pfa)

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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, 12. Juli 2016 13:12

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