KAUFUNGEN. Das ist wahrlich keine gute Quote: Bei acht von zehn kontrollierten Lastwagen hat die Polizei teils gravierende Verstöße festgestellt. Ein Kraftfahrer saß bereits seit 17 Stunden am Steuer, er muss nun fast 1000 Euro Bußgeld zahlen.
Laut Polizeibericht von Mittwoch hatten Beamte des Polizeireviers Ost am Montag auf der B 7 in Kaufungen in Höhe Papierfabrik zwischen 10 und 16.30 Uhr eine Kontrollstelle eingerichtet und legten dabei ihr Hauptaugenmerk auf den Schwerlastverkehr. In dieser Zeit überprüften sie zehn Lastkraftwagen und deren Fahrer umfangreich auf ihre Verkehrssicherheit und stellten insgesamt acht Verstöße gegen unterschiedliche Vorschriften fest.
Verstöße gegen Durchfahrtsverbot und Ladungssicherung
Vier der zehn angehaltenen Lkw-Fahrer verstießen gegen das dort für Lkw über zwölf Tonnen bestehende Durchfahrtsverbot. Die Fahrer dieser Brummis erwartet nun ein Bußgeld von jeweils 75 Euro. In zwei weiteren Fällen beanstandeten die Beamten die Ladungssicherung, so dass die Fahrer hier nachbessern mussten, um weiterfahren zu dürfen.
Lenkzeiten erheblich überschritten
Auch die Lenkzeiten der angehaltenen Fahrer überprüften die Beamten des Reviers Ost mit einem Gerät, das die auf den digitalen Fahrerkarten gespeicherten Daten ausliest. Dabei stellten sie in zwei Fällen eine erhebliche Überschreitung der erlaubten Zeit fest. Ein 59-Jähriger aus Marksuhl in Thüringen hatte laut der ausgelesenen Daten gleich elf Mal gegen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten verstoßen. Gegen ihn leiteten die Beamten ein Bußgeldverfahren ein. Den Mann erwartet nun aufgrund der mehreren festgestellten Verstöße ein Bußgeld von insgesamt 810 Euro.
Bei einem 25-Jährigen aus Zickhausen in Mecklenburg-Vorpommern stellten die Beamten fest, dass er bereits seit über 17 Stunden am Steuer seines Lasters gesessen und damit die maximal erlaubte Lenkzeit von zehn Stunden erheblich überschritten hatte. Auch ihn erwartet aufgrund der Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht nun ein Gesamtbußgeld von etwa 960 Euro. Die Anzeigen leiteten die Beamten an die für die weiteren Ermittlungen zuständigen Ämter für Arbeitsschutz weiter.
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