2,65 Promille: Fahrzeuge zusammengeschoben, vier Verletzte

Mittwoch, 26. August 2015 14:05 geschrieben von  Migration

FULDATAL. Ein erheblich alkoholisierter 46-Jähriger ist mit seinem Kleintransporter in eine wartende Fahrzeugschlange vor einer Baustellenampel gekracht. Bei dem Unfall wurden insgesamt vier Beteiligte verletzt. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf mindestens 10.000 Euro.

Der in Fuldatal wohnende 46-Jährige war gegen 20 Uhr am Dienstagabend mit seinem Kleintransporter auf der B 3 zwischen den Fuldataler Ortsteilen Ihringshausen und Wahnhausen unterwegs. In Höhe des Ortsteils Simmershausen übersah er offenbar wegen seiner erheblichen Alkoholisierung die wartenden Fahrzeuge vor einer roten Baustellenampel.

Der Kleintransporter krachte auf das Heck eines Kleinwagens, an dessen Steuer eine 23-Jährige aus Hann. Münden saß, und schob diesen auf das davor stehende Motorrad eines 68-Jährigen aus Kassel. Die Wucht des Aufpralls ließ auch das Krad auf den wiederum davor haltenden Wagen einer 24 Jahre alten Fahrerin aus Hann. Münden schleudern.

Rettungshubschrauber im Einsatz
Alle drei Fahrer und ein ebenfalls aus Hann. Münden stammender 28-Jähriger, der als Beifahrer im vordersten Wagen saß, erlitten bei dem Unfall Verletzungen und wurden anschließend mit Rettungswagen in Kasseler Krankenhäuser gebracht. Auch ein Rettungshubschrauber war an der Unfallstelle eingesetzt. Der Verursacher blieb beim Unfall unverletzt.

Führerschein angeblich verloren
Ein Atemalkoholtest bei dem betrunkenen Unfallverursacher ergab einen Wert von 2,65 Promille Alkohol im Blut. Der 46-Jährige musste die Beamten mit auf das Polizeirevier Nord begleiten, wo ein Arzt eine Blutprobe nahm. Derzeit ist noch ungeklärt, ob der Mann überhaupt eine gültige Fahrerlaubnis hat. In einer ersten Einlassung gab er an, seinen Führerschein verloren zu haben. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinwirkung und fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen eingeleitet. Das Verfahren wird eventuell um den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erweitert.

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Zuletzt bearbeitet am Mittwoch, 26. August 2015 14:12

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