MEDEBACH. Beim Abbiegen in Medebach ist ein 45 Jahre alter Autofahrer gegen einen geparkten Wagen gekracht. Verletzt wurde niemand.
Der 45-Jährige kam am Sonntag gegen 17.45 Uhr aus Richtung der Landstraße 740 und wollte von der Kolpingstraße nach rechts abbiegen, um auf der Straße Landwehr weiter zu fahren. Dabei übersah der Mann ein geparktes Auto. Es kam zur Kollision, bei der ein Schaden von etwa 3000 Euro entstand.
Bei der Unfallaufnahme durch die Polizei zeigte sich, dass der Autofahrer vor dem Unfall Alkohol getrunken hatte. In diesem Zusammenhang gibt es mehrere Grenzwerte, die je nach Einzelfall zu beachten sind. 1,1 Promille ist die Schwelle, ab der die absolute Fahruntüchtigkeit gegeben ist. Ein solcher Wert hat ein entsprechendes Strafverfahren zur Folge. Bereits ab einem Wert von 0,5 Promille liegt aber bereits eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße und einem Führerscheinentzug geahndet werden kann.
Darüber hinaus gibt es noch die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit. Diese kann vorliegen, wenn der Alkoholwert 0,3 Promille überschritten hat und gleichzeitig eine Ausfallerscheinung vorliegt. Eine Ausfallerscheinung kann zum Beispiel das Fahren in Schlangenlinien oder eben das Verursachen eines Verkehrsunfalls sein, wenn dieser mit der Alkoholisierung zusammenhängt. "Genau diese bleibt jetzt in dem aktuellen Fall zu prüfen, nachdem das Ergebnis der Blutprobe vorliegt", sagte Ludger Rath, Sprecher der Kreispolizeibehörde im Hochsauerlandkreis.
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