Festnahme bei Großkontrolle auf Marburger Stadtautobahn

Dienstag, 11. November 2014 19:28 geschrieben von  Migration

MARBURG. Vollstreckung eines Haftbefehls, vier Blutproben wegen Fahrens unter Einfluss von Rauschmitteln, zwei Anzeigen wegen verbotener Waffen sowie mehrere Mängelanzeigen wegen verschiedener Fahrzeugdefekte: Das ist die Bilanz einer Großkontrolle der Polizeidirektion Marburg, der Autobahnpolizei Mittelhessen und der Polizei Lahn-Dill am Montag von 13.30 bis 18 Uhr auf der Marburger Stadtautobahn.

Wer am Montag mit dem Auto von Marburg nach Gießen wollte, brauchte etwas länger: Er musste durch die groß angelegte Kontrollstelle am Parkplatz des Sommerbades. Die Polizei lenkte den Verkehr auf eine Fahrspur, reduzierte die zulässige  Höchstgeschwindigkeit und leitete den Verkehr über den Parkplatz.

Dort überprüften die mehr als 20 im Einsatz befindlichen Beamten mehr als 120 Personen in 92 Fahrzeugen intensiver. Die Kontrolle war zur Bekämpfung des Fahrens unter Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr und gleichzeitig eine von vielen polizeilichen Maßnahmen gegen Wohnungseinbrüche zur "dunklen Jahreszeit", teilte die Polizei in Marburg mit.

Insgesamt fuhren vier Personen ein Auto, obwohl sie laut Drogentest unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln standen. Bei einem Autofahrer fand die Polizei zudem eine Kleinwaage und einen über 60 Gramm schweren Haschischbrocken. Die anschließende Wohnungsdurchsuchung bei dem Mann führte letztlich nochmals zur Sicherstellung von mehr als 20 Gramm Marihuanablättern und Amphetaminen.

Bei der Überprüfung eines mit drei Männern besetzten Autos stellte die Polizei eine geringe Menge Kokain sicher, der Fahrer musste sich einer Blutprobe unterziehen, weil er offensichtlich unter Drogeneinfluss stand. Der Beifahrer wurde an Ort und Stelle verhaftet: Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen Betrugs vor. Schließlich stellte die Polizei noch einen Schlagring und ein sogenanntes Faustmesser sicher, beides sind verbotene Gegenstände. Für die Besitzer gibt es nun Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, 11. November 2014 22:41

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