Mit Schraubenzieher ins Auge gestochen? – Gutachten

Freitag, 30. März 2012 06:15 geschrieben von  HNA

KORBACH. Wegen Körperverletzung und Diebstahl mussten sich am Donnerstag zwei Männer vor dem Korbacher Amtsgericht verantworten. Sie sollten 2011 auf einer Party den Gastgeber bestohlen und ihn verletzt haben. Ergebnis der Verhandlung: Ein Freispruch und ein in Auftrag gegebenen Gutachten.

Eine junge Korbacherin lud ihre Internetbekanntschaft im März 2011 zu einer Party in die Korbacher Wohnung eines Freundes ein. Im Wohnzimmer entstand plötzlich Streit. Der Korbacher wurde geschlagen und mit einem spitzen Gegenstand ins Auge gestochen. Aus seiner Wohnung wurden ein Rechner und ein Verstärker gestohlen. So heißt es in der Anklageschrift, wegen der die zwei Männer aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg vor Gericht standen.

Einem 26-jährigen aus Hauneck wurde Diebstahl vorgeworfen und einem 25-jährigen Kirchheimer zusätzlich gefährliche Körperverletzung. Beide waren schon mehrmals wegen Straftaten angeklagt.

Viel Wodka im Spiel
Es wurde viel Wodka getrunken an jenem Abend im März 2011. Darin waren sich alle drei Zeugen einig. Sie gestanden sich ein, dass sie sich wegen Trunkenheit nur noch bruchstückhaft an den Verlauf des Abends erinnern. Nur in einem war sich der Geschädigte, ein 36-jähriger Korbacher, sicher: Einer der Angeklagten hat ihn mit einem Schraubenzieher ins Auge gestochen. Zu Gewalt sei es gekommen, als die Besucher die Handtaschen der zwei anwesenden jungen Frauen durchsuchten und der Korbacher sie warnte, sie sollten damit aufhören. „Danach haben sie aus meinem Handy den Akku rausgemacht, damit ich nicht die Polizei anrufen konnte“, sagte der Korbacher. Die beide Zeuginnen waren währenddessen nicht im Zimmer. Dann soll es zur Attacke mit dem Nagel gekommen sein.

Der Korbacher wurde in Marburg operiert, wo ihm eine Durchtrennung des Tränenkanals attestiert wurde. „Die Ärzte sagen, es war sehr knapp, sonst hätte ich jetzt blind sein können“, sagte der Geschädigte vor Gericht. Aus Sicht des Staatsanwalts zeigten die Atteste eindeutig, dass der Mann durch einen spitzen Gegenstand verletzt wurde. Der Verteidiger des 25-jährigen Angeklagten bezweifelte dies und beantragte ein Gutachten eines Sachverständigers. „Er soll prüfen, ob die Verletzung nicht etwa durch eine Hand oder durch einen Sturz auf eine Kante zustande gekommen sein könnte“, sagte er. Das Verfahren wurde ausgesetzt, um zunächst ein Gutachten einzuholen.

Kein Diebstahl nachweisbar
Der 26-jährige Angeklagte aus Hauneck wurde freigesprochen. Richter Karl-Heinz Kalhöfer-Köchling begründete dies damit, dass es keine Beweise dafür gibt, dass er Dinge entwendet haben könnte. Auch die Zeugen erinnerten sich nicht an einen möglichen Diebstahl. Als die jungen Leute die Party verließen, war deren Auto einer Zeugin zufolge so voll, dass einer im Kofferraum mitfuhr. „Da wäre kein Platz für die Geräte gewesen“, sagte Kalhöfer-Köchling.

Quelle: HNA

Neustes 112-Video

Werbeprospekte

Anzeige
Anzeige