17-Jähriger ohne Führerschein flüchtet mit Pkw vor Polizei

Freitag, 23. März 2018 11:33 geschrieben von  Migration

WABERN. In der Nacht zu Freitag entzog sich ein 17-Jähriger aus dem Schwalm-Eder-Kreis einer Polizeikontrolle, indem er mit überhöhter Geschwindigkeit vor der Polizei flüchtete.

Der Flüchtige konnte später an seiner Wohnanschrift festgenommen werden, wo er auf die Polizeibeamten einschlug und eintrat. Der 17-Jährige war mit seinem Pkw in Zennern, in der Mainzer Straße einer Polizeistreife aufgefallen. Als er die Polizeistreife bemerkte, beschleunigte er seinen Mercedes stark und fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Wabern. Während der Fahrt schaltete er zudem noch das Licht seines Fahrzeugs aus. In der Wilhelm-Dillich-Straße in Wabern geriet der 17-Jährige in eine Sackgasse und wurde durch die Polizei gestellt.

Als die Polizisten aus ihrem Streifenwagen ausgestiegen waren, beschleunigte er erneut und fuhr direkt auf einen Beamten zu, welcher aber noch rechtzeitig zur Seite gehen konnte. Der 17-Jährige fuhr rücksichtslos an dem Beamten vorbei und entfernte sich. Wenig später konnte er an der Wohnanschrift angetroffen werden. Beim Anblick der Polizeibeamten flüchtete er jedoch erneut über den Balkon des ersten Obergeschosses des Wohnhauses. Kurz vor halb drei in der Nacht konnte der Flüchtige wieder zu Hause angetroffen werden, wo er erneut versuchte, durch ein Badfenster des zweiten Obergeschosses zu flüchten.

Die Polizisten konnten ihn jedoch wieder in das Bad zurückziehen, hierbei leistete er erheblichen Widerstand gegen seine Festnahme, indem er nach den Beamten trat und schlug. Wegen des Verdachts des Alkohol- oder Drogenkonsums wurden in den Räumen der Polizeistation Fritzlar zwei Blutentnahmen durchgeführt. Seine vorläufige Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren wurde sichergestellt.

Gegen den 17-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Polizeibeamte und Beleidigung eingeleitet. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an Erziehungsberechtigte übergeben. (ots/r)

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Zuletzt bearbeitet am Samstag, 24. März 2018 08:11

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