Mann lebensgefährlich verletzt: Angreifer festgenommen

Dienstag, 08. August 2017 18:53 geschrieben von  Migration

STEFFENBERG/SOEST. Nach dem Angriff auf einen 26-Jährigen in Steffenberg ist der 23 Jahre alte Tatverdächtige in einem Krankenhaus in Soest (NRW) festgenommen worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde eine einstweilige Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Das Opfer schwebt inzwischen nicht mehr in Lebensgefahr.

Der Beschuldigte war in Soest in den Fokus der Polizei geraten, nachdem er sich im Krankenhaus zur Behandlung mehrerer, eher oberflächlicher Stichverletzungen vorgestellt hatte. Eine Überprüfung des Beschuldigten durch die örtliche Polizei führte dann zur Festnahme aufgrund der bestehenden Fahndung. Die Stichverletzungen dürfte sich der Mann im Rahmen der Auseinandersetzung vermutlich selbst zugefügt haben. Wieso sich der Beschuldigte, der im Landkreis Marburg-Biedenkopf wohnt, nach der Tat nach Soest begeben hat, ist Gegenstand der noch andauernden Ermittlungen.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen nach der Festnahme konnte schließlich auch der zur Fahndung ausgeschriebene Fiat Panda in Soest sichergestellt werden. Die Spurensicherung an dem Auto dauert derzeit an. Die mutmaßlichen Tatwaffe wurde noch nicht gefunden.

Der Beschuldigte wurde am Montag dem Haftrichter beim Amtsgericht Marburg vorgeführt. Da dringende Anhaltspunkte für eine psychische Störung bestehen, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft seine einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen des dringenden Verdachts eines versuchten Totschlags angeordnet.

Bei der Tat in Steffenberg, die im Fahrzeug des Beschuldigten begann und sich anschließend auf der Straße fortsetzte, hatte der Beschuldigte seinem Kontrahenten nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen mehrere lebensgefährliche Stichverletzungen zugefügt. Nachdem Zeugen auf das Geschehen aufmerksam geworden waren und dem Geschädigten zur Hilfe eilten, floh der Beschuldigte mit dem später sichergestellten Fiat Panda vom Tatort. Der Beschuldigte und der Geschädigte sind sich persönlich bekannt.

Der Geschädigte, der sich weiterhin in stationärer Behandlung befindet, ist inzwischen außer Lebensgefahr, jedoch noch nicht vernehmungsfähig. (ots/pfa) 

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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, 08. August 2017 19:42

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