Polizei unterbindet Weiterfahrt - Führerschein beschlagnahmt

Sonntag, 30. Januar 2022 11:14 geschrieben von  Christopher Rohde
Die Frankenberger Polizei konnte am 30. Januar 2022 eine Trunkenheitsfahrt in der Entstehungsphase verhindern. Die Frankenberger Polizei konnte am 30. Januar 2022 eine Trunkenheitsfahrt in der Entstehungsphase verhindern. Symbolfoto: 112-magazin.de

GEMÜNDEN/WOHRA. Den richtigen "Riecher" hatte ein Streifenwagenbesatzung am frühen Sonntagmorgen bewiesen - die Beamten konnten einen 36-Jährigen an der Weiterfahrt mit seinem Pkw hindern und somit einen erheblichen Beitrag zur Verkehrssicherheit im Landkreis Waldeck-Frankenberg leisten.

Während einer Kontrollfahrt befuhr die Streife gegen 1.30 Uhr die Ortschaft Gemünden. Im Zuge einer Beobachtungsphase war der Besatzung ein Mann aufgefallen, der sichtlich angetrunken seinen BMW in der Wohraer Straße bestieg. Den Startknopf konnte der 36-Jährige noch drücken und einige Meter fahren, dann setzte sich der Streifenwagen vor den BMW und beendete die morgendliche Tour.

Bei der Personenüberprüfung schlug den Beamten starker Alkoholgeruch entgegen, worauf ein Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Das Ergebnis lag sehr deutlich über der Grenze des Erlaubten. Es folgte die Fahrt im Streifenwagen ins Krankenhaus Frankenberg, dort wurde dem 36-Jährigen eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein wurde einbehalten und der Waldeck-Frankenberger nach Abschluss der Anzeige entlassen.   


In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals daraufhin, bei Alkoholgenuss grundsätzlich das Fahrzeug stehenzulassen. Trunkenheitsfahrten sind kein Kavaliersdelikt und stellen nach dem Verlust der Fahrerlaubnis oftmals gravierende Eingriffe in das Alltags- und Berufsleben dar. Abgesehen von hohen Strafzahlungen, folgt in der Regel eine MPU. Darüber hinaus sollte jedem Fahrzeugführer klar sein, dass er nicht nur sich, sondern auch andere Personen bei Alkoholfahrten gefährdet.

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Zuletzt bearbeitet am Sonntag, 30. Januar 2022 11:43

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