"Beschränktes" Verhalten kann tödlich sein

Montag, 12. Juni 2017 11:15 geschrieben von  Migration

WALDECK-FRANKENBERG. Das Warten auf den herannahenden Zug kann bekanntlich richtig unangenehm sein, besonders wenn man in Eile ist. Vor allem bei Übergängen, bei denen es keine oder lediglich sogenannte Halbschranken gibt, mag es verlockend sein, sich trotz vorhandener Lichtzeichen vorbei zu mogeln. Das kann tödliche Folgen haben, darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hin. 2015 gab es nach Auskunft der Deutschen Bahn über 150 Unfälle an Bahnübergängen. Dabei kamen 35 Menschen ums Leben.

Aus Leichtsinn oder Unwissen missachten manche Fahrer und Fahrerinnen die Warnsignale, obwohl das Andreaskreuz deutlich signalisiert: Züge haben absolute Vorfahrt. Dies gilt auch dann, wenn es keine Schranken oder Lichtzeichen gibt. Wenn sich eine Schranke schließt oder bereits unten ist, heißt das in jedem Fall: warten. Auch rotes oder gelbes Licht sowie Blinkleuchten bedeuten: anhalten! Weiterfahren darf man erst, wenn die Lichter aus sind und – falls vorhanden – die Schranken wieder vollständig geöffnet sind.

Züge haben wegen ihrer großen Masse und der hohen Geschwindigkeiten einen sehr viel längeren Bremsweg als ein Pkw. Bis zu 1.000 Meter benötigt etwa ein 100 km/h schneller Reisezug zum Anhalten. Sven Rademacher vom DVR gibt Autofahrerinnen und Autofahrern wichtige Tipps für das Verhalten an Bahnübergängen: „Es ist wichtig, sich Bahnübergängen langsam zu nähern und immer bremsbereit zu sein. Die Schienen sollte man zügig überqueren, aber stets mit eventuellen Bodenwellen rechnen.“ Auf das Funktionieren von Schranken und Signaleinrichtungen sollten sich Verkehrsteilnehmer nicht unbedingt verlassen. Technische Defekte oder Fehlbedienung seien zwar extrem selten, könnten aber nie vollständig ausgeschlossen werden.

Bahnübergänge werden bereits im Vorfeld angekündigt: Ein dreieckiges Gefahrzeichen, auf dem ein Zug abgebildet ist, weist auf den Bahnübergang hin. Die Entfernung zum Bahnübergang wird durch Warnbaken angegeben: 240 Meter vor dem Bahnübergang steht eine Bake mit drei Querstreifen, 160 Meter und 80 Meter vor dem Übergang folgen weitere Baken mit zwei beziehungsweise einem Streifen. In einer Entfernung von 240 Metern vor dem Bahnübergang bis hinter dem letzten Gleis ist das Überholen grundsätzlich verboten.

Falsches Verhalten an Bahnübergängen kann nicht nur gefährlich sein, sondern auch Geld kosten. Der DVR weist darauf hin, dass das Missachten eines roten oder gelben Lichtzeichens oder Blinklichts mit einem Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister und einem Monat Fahrverbot bestraft werden kann. Die Slalomfahrt durch geschlossene Halbschranken kann ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot zur Folge haben. Im Falle eines Unfalls kann es sogar das Leben kosten. Hinzu kommt, dass ein Fahrer, der sich verbotenerweise durchschlängelt, andere zur Nachahmung seines gefährlichen Verhaltens verleiten kann.

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Zuletzt bearbeitet am Montag, 12. Juni 2017 12:18

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