Drogen, keine "Karte", geklaute Kennzeichen, Widerstand

Dienstag, 21. Juni 2016 11:56 geschrieben von  Migration

WALDECK-FRANKENBERG/WARBURG. Ein zur Abschiebung ausgeschriebener Mann aus Georgien ist in Warburg nach einer Verkehrskontrolle festgenommen worden. An dem Wagen, mit dem er unterwegs war, waren gestohlene KB-Kennzeichen angebracht, das Auto war weder versichert noch angemeldet, der Fahrer stand unter Drogeneinfluss und besitzt keinen Führerschein. Und das war noch nicht alles...

Warburger Polizeibeamte kontrollierten am frühen Dienstagmorgen gegen 2.30 Uhr auf der B 7 einen Peugeot mit Kennzeichen aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg - Grund für die Kontrolle war ein offenbar frischer Unfallschaden am Fahrzeug. Die Überprüfung brachte dann eine ganze Reihe von Delikten ans Licht. Die angebrachten Kennzeichen waren am 18. Juni in Breuna entwendet worden. Für den Peugeot bestand weder eine Zulassung noch eine Versicherung. Zudem wurden in dem Fahrzeug Drogenutensilien gefunden.

Widerstand bei Blutprobe geleistet
Der Fahrer, der unter Drogeneinfluss stand, wies sich zunächst mit gefälschten Personalpapieren aus und machte falsche Angaben zu seinen Personalien. Die weiteren Überprüfungen ergaben, dass es sich um einen 29-Jährigen aus Georgien handelte, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und der zur Abschiebung ausgeschrieben ist. Der Mann wurde festgenommen und zur Polizeiwache nach Höxter gebracht. Als ihm dort eine Blutprobe entnommen werden sollte, leistete er noch erheblichen Widerstand gegen die Polizeibeamten.

Der Schaden am Auto konnte bisher keinem Unfall zugeordnet werden, so dass die Polizei in Warburg um Hinweise auf ein mögliches Unfallgeschehen bittet. Die Telefonnummer lautet 05641/78800.

Angaben dazu, wem der Peugeot überhaupt gehört, machte die Polizei am Dienstag nicht. Offen blieb auch, wo der Mann in Deutschland wohnt. Ob die Delikte - es geht um Kennzeichendiebstahl, Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung, Fahren unter Einfluss berauschender Mittel, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, Besitz von Drogen, Verdacht der Unfallflucht und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - überhaupt noch strafrechtlich verfolgt werden in Deutschland oder ob der Mann unmittelbar in sein Heimatland abgeschoben wird, blieb in der Polizeimeldung ebenfalls offen.

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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, 21. Juni 2016 13:08

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