Alkohol: Kurve nicht erkannt und überschlagen

Donnerstag, 31. Dezember 2015 09:24 geschrieben von  Migration

MASSENHAUSEN/CANSTEIN. Ein alkoholisierter Autofahrer hat auf der Strecke zwischen Massenhausen und Canstein die Kontrolle über seinen Wagen verloren und sich neben der Straße überschlagen. Der Mann zog sich Verletzungen zu, lehnte aber eine medizinische Behandlung ab. Bei Blutentnahme und Sicherstellung des Führerscheins hatte er dagegen keine Wahl...

Der Unfall passierte an der Landes- und Kreisgrenze auf der Landstraße 870 zwischen Bad Arolsen-Massenhausen und Marsberg-Canstein. Der 41 Jahre alte Mann aus Kassel fuhr am Dienstagabend in Richtung Canstein. Er bemerkte eine Rechtskurve und eine damit verbundene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h zu spät. Deshalb kam er nach links von der Straße ab, geriet in den Straßengraben neben der Strecke und überschlug sich dort. Das Auto kam erst mehrere Meter neben der Landstraße auf einer Wiese zum Stillstand. Mit Hilfe eines Ersthelfers konnte der Fahrer sein Auto verlassen. Obwohl der 41-Jährige offensichtlich Schmerzen hatte, lehnte er jede medizinische Behandlung ab.

Während die Polizei den Verkehrsunfall aufnahm, bemerkten die Beamten bei dem Autofahrer eine Alkoholfahne. Dies führte erst zu einem Atemalkoholtest an Ort und Stelle und dann zu einer Blutentnahme durch einen Arzt, da das Gerät einen Wert von über 0,8 Promille anzeigte. Den Führerschein des 41-Jährigen stellten die Polizisten sicher und leiteten ein Strafverfahren gegen den Mann ein.

Tipps der Polizei
Die Polizei möchte insbesondere vor Silvester noch einmal darauf hinweisen, dass es beim Autofahren unter Alkoholeinfluss mehrere strafrechtliche Varianten gibt. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit. Dabei handelt es sich um eine Straftat. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese wird mit einem mehrwöchigen Führerscheinentzug, einer Geldbuße und Punkten im Fahreignungsregister geahndet. Eine weitere Grenze ist Autofahrern aber oftmals unbekannt. Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille handelt es sich bei einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug um eine Straftat, wenn gleichzeitig alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Bei diesen Ausfallerscheinungen kann es sich beispielsweise um Fahren in Schlangenlinien handeln. Aber auch ein Verkehrsunfall kann hierzu zählen.

Deshalb der dringende Rat von Polizeisprecher Ludger Rath (HSK): "Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen. Vereinbaren Sie zu Ihrer Sicherheit, aber auch für die Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer Fahrgemeinschaften, nutzen Sie ein Taxi oder den öffentlichen Personennahverkehr. Setzen Sie sich bitte nicht unter dem Einfluss von Alkohol, auch nicht mit Restalkohol am Tag nach einer Feier, ans Steuer Ihres Autos".

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Zuletzt bearbeitet am Donnerstag, 31. Dezember 2015 09:43

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