Spucken nach Unfallflucht, Drogen, Alkoholfahrt

Montag, 25. Oktober 2021 15:48 geschrieben von  Christopher Rohde
Auf einen 22-Jährigen aus Brilon kommen mehrere Verfahren zu. Auf einen 22-Jährigen aus Brilon kommen mehrere Verfahren zu. Symbolbild: 112-magazin.de

BRILON. Mit einem spuckenden Autofahrer hatte es die Polizei in der Nacht zum Sonntag nach einer Unfallflucht zu tun. Gegen 4.45 Uhr wurde der Polizeiwache in Brilon ein Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 251 zwischen Brilon-Wald und Gudenhagen gemeldet. Nach ersten Erkenntnissen war ein 22-jähriger Briloner mit seinem Auto von der Fahrbahn abgekommen und gegen die Schutzplanke geprallt. Hierbei wurden am Auto zwei Reifen aufgerissen.

Trotz der platten Reifen fuhr der Mann noch weiter. Nachdem der Briloner erneut von der Fahrbahn abkam und den Randstreifen aufwühlte, blieb das Fahrzeug schließlich im Bereich der Einmündung zur Keffelker Straße stehen. Bei Eintreffen des Streifenwagens, versuchte der 22-Jährige zu Fuß zu flüchten. Schnell konnte er von den Beamten eingeholt werden. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Ein Test ergab einen Wert von über einer Promille. Zudem ergaben sich Hinweise auf den Konsum weiterer Drogen. Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten schließlich Cannabis. Der Mann wurde zur Polizeiwache Brilon gebracht. Hiermit zeigte er sich jedoch nicht einverstanden. Er beleidigte die eingesetzten Beamten mit nicht zitierfähigen Wörtern und bedrohte diese und deren Familie.

Der gefesselte Mann musste während der Fahrt mit körperlicher Gewalt fixiert werden. Bei der anschließenden Blutentnahme wehrte sich der Mann weiterhin. Hierbei bespuckt er zwei Polizisten. Auch hier mussten die Beamten körperlichen Zwang anwenden, sodass ein Arzt schließlich die Blutentnahme durchführen konnte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Briloner seinen Rausch im Polizeigewahrsam ausschlafen.

Aus diesem wurde er am nächsten Morgen entlassen. Neben einer Verkehrsunfallflucht, einer Trunkenheitsfahrt und den getätigten Beleidigungen und Bedrohungen wurde ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. (ots/r)

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Zuletzt bearbeitet am Montag, 25. Oktober 2021 15:59
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